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▪ die Ordnungsmäßigkeit der Bestandteile des Abschlusses und deren Ableitung aus der Buch- führung,
▪ die Ordnungsmäßigkeit der im Anhang gemachten Angaben,
▪ die Beachtung der Ansatz-, Ausweis- und Bewertungsvorschriften,
▪ die Beachtung aller für die Rechnungslegung geltenden gesetzlichen Vorschriften einschließlich der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und aller größenabhängigen, rechtsformgebun- denen oder wirtschaftszweigspezifischen Regelungen und
▪ die Beachtung von Regelungen der Betriebssatzung, soweit diese den Inhalt der Rechnungsle- gung betreffen,
erstreckt hat, haben wir den in Abschnitt B. wiedergegebenen Bestätigungsvermerk erteilt.
2. Jahresabschluss
Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung stellen wir fest, dass im Jahresabschluss alle für die Rechnungslegung geltenden gesetzlichen Vorschriften einschließlich der Grundsätze ord- nungsmäßiger Buchführung und alle größenabhängigen und rechtsformgebundenen Regelungen sowie die Normen der Betriebssatzung beachtet sind. Die Bilanz ist unter Beachtung der Vorschriften des § 266 HGB gegliedert. Die Gewinn- und Verlust- rechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt. Die besonderen Gliederungsvorschriften der §§ 23 bis 24 HesEigBGes wurden gemäß den entsprechenden Form- blättern beachtet. Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung zum 31. Dezember 2024 sind – ausgehend von den Zahlen der Vorjahresbilanz – ordnungsgemäß aus der Buchführung und den weiteren geprüften Unterlagen abgeleitet.
Ansatz-, Ausweis- und Bewertungsvorschriften sind beachtet. Die auf den vorhergehenden Jahres- abschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.
Die im Anhang gemachten Angaben sind vollständig und ordnungsgemäß. Die Erläuterungen und Begründungen entsprechen den gesetzlichen Anforderungen.
Von der Schutzklausel des § 286 Abs. 4 HGB bezüglich der Angabe der Gesamtbezüge der gesetz- lichen Vertreter im Anhang gemäß § 25 Abs. 1 HesEigBGes i. V. m. § 285 Nr. 9 HGB wurde im Rah- men der Aufstellung Gebrauch gemacht.
3. Lagebericht
Der Lagebericht entspricht den gesetzlichen Vorschriften. Unsere Prüfung nach § 27 Abs. 2 HesEig- BGes i. V. m. § 317 Abs. 2 HGB hat zu dem Ergebnis geführt, dass er mit dem Jahresabschluss und den im Verlauf unserer Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht und insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Unternehmens vermittelt. Die wesentlichen Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung sind zutreffend dargestellt (IDW PS KMU 8 (09.2022), DRS 20).
Die Angaben nach § 26 HesEigBGes i. V. m. § 289 Abs. 2 HGB sind vollständig und zutreffend.
1287/25 ▪ DBH ▪ 1011728
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