Prüfungsbericht 2024 - Bürgerhäuser Dreieich

Anlage 3 Blatt 1

Eigenbetrieb Bürgerhäuser Dreieich Jahresabschluss zum 31. Dezember 2024

Anhang für das Wirtschaftsjahr 2024

I. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS

Der Jahresabschluss des Eigenbetriebes wurde unter Beachtung der §§ 22 ff. des Hessischen Eigenbe- triebsgesetzes (HesEigBGes) erstellt. Auf den Jahresabschluss des Eigenbetriebes zum 31. Dezember 2024 werden gemäß § 22 HesEigBGes die Vorschriften der Rechnungslegung für große Kapitalgesellschaften angewendet. Die Bilanz wurde entsprechend den Formblattvorschriften des Eigenbetriebes aufgestellt, wodurch es zu Abweichungen zum Handelsrecht kommt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkos- tenverfahren angewendet.

Der städtische Zuschuss zur Verlustabdeckung wurde als Verlustabdeckung in einer Verlängerung der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen.

Der Ansatz und die Bewertung der Aktiva und Passiva erfolgen nach den für alle Kaufleute geltenden Grundsätzen der §§ 238 bis 256 HGB sowie den ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften ge- mäß den §§ 264 bis 288 HGB. Die Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anlagenspiegel wurden nach der Verordnung zur Bestimmung der Formblätter für den Jahresabschluss der Eigenbetriebe erstellt. Diese Formblätter haben einen Stand vor BilRUG.

Der Anlagenspiegel ist nach § 25 Abs. 2 HesEigBGes nach dem entsprechenden Formblatt dargestellt. Die Angaben entsprechend § 284 Abs. 3 HGB ergänzt.

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