Anlage 3 Blatt 2
II. ERLÄUTERUNGEN ZU DEN BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN
AKTIVA A. Anlagevermögen
Die Gegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten (Rechnungs- preise zuzüglich Nebenkosten abzüglich Skonti) unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen bilanziert. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungs- dauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes (§ 253 Abs. 1 S. 1, Abs. 3 HGB). Die Abschreibung erfolgt linear.
Geringwertige Wirtschaftsgüter werden nach Sammelpostenregelung abgeschrieben.
Im Wirtschaftsjahr 2024 erfolgten keine Zuschreibungen. Bauzeitzinsen wurden nicht mit den Anschaf- fungs- und Herstellungskosten aktiviert.
Die Anlagenzugänge im Berichtsjahr ergaben sich in folgenden Positionen:
Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Geschäfts-, Betriebs- und anderen Bauten Betriebs- und Geschäftsausstattung
0
18.027,13
Geringwertige Wirtschaftsgüter Sammelposten Geleistete Anzahlungen u. Anlagen im Bau
0
40.311,63 58.338,76
Finanzanlagen
Die Finanzanlagen betreffen die Beteiligung Frankfurt Ticket RheinMain GmbH. Die Beteiligung ist unver- ändert mit Euro 1,00 bewertet.
Das Anlagevermögen gliedert sich entsprechend dem Hessischen Eigenbetriebsgesetz und entwickelte sich wie folgt:
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