Prüfungsbericht 2024 - Bürgerhäuser Dreieich

Anlage 3 Blatt 7

C. Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB). Die Angabe der Fristigkeit erfolgt nach § 268 Abs. 5 HGB und setzt sich wie folgt zusammen:

Davon mit einer Restlaufzeit

bis zu einem Jahr

größer einem Jahr

davon größer fünf Jahren

Gesamt

EUR

EUR

EUR

EUR

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt

286.865,05 286.865,05

0

0

397.591,15 397.591,15

0

0

447.266,53 147.466,53 299.800,00

237.700,00

Sonstige Verbindlichkeiten

74.589,99 74.589,99

0

0

1.206.312,72 906.512,72 299.800,00

237.700,00

Keine der Verbindlichkeiten ist durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert.

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