Prüfungsbericht 2024 - Bürgerhäuser Dreieich

Anlage 3 Blatt 8

III. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) aufge- stellt.

Die Umsatzerlöse wurden entsprechend der Definition des § 277 Abs. 1 HGB in der Fassung des BilRUG erfasst und gliedern sich wie folgt:

TEUR

Veranstaltungserlöse und Vorverkaufsgebühren Mieten, Pachten, Verleih von Einrichtungen und Sonstiges Innenumsätze Stadt Kreiszuschuss Philipp-Köppen-Halle Offenthal

1.216 224 352 0 6 1.798

Provisionen 19 % USt

Zinserträge und Zinsaufwendungen

Die Zinsaufwendungen und Zinserträge an verbundene Unternehmen betreffen Zinsaufwendungen und Zinserträge an die Stadt Dreieich. Im Gesamtabschluss der Stadt Dreieich sind die Stadt und der Eigenbe- trieb als verbundene Unternehmen zu behandeln.

Des Weiteren sind aus Aufzinsung TEUR 4 in den Zinserträgen enthalten (Vorjahr TEUR 4).

Angaben zu einzelnen Erträgen und Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung nach § 285 Nr. 31 HGB sind nicht angefallen.

IV. SONSTIGE ANGABEN

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Die Zusatzversorgungskassen gewähren Arbeitnehmern im öffentlichen Dienst aufgrund der Mitgliedschaft des Arbeitgebers in der ZVK Pensionszusagen. Bezogen auf das Mitglied (den Arbeitgeber) stellen diese Zusagen mittelbare Versorgungszusagen an die Arbeitnehmer dar. Auf die Bildung von Rückstellungen für mittelbare Versorgungsverpflichtungen wurde zulässigerweise verzichtet.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht von untergeordneter Bedeutung sind, bestanden zum Bilanz- stichtag nicht.

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