Anlage 3 Blatt 9
Pflichtangabe zum Honorar des Abschlussprüfers
Der nach § 285 Nr. 17 HGB zu nennende Betrag gliedert sich wie folgt auf:
TEUR
– Leistungen i. S. d. § 285 Nr. 17a) HGB – Leistungen i. S. d. § 285 Nr. 17c) HGB – Leistungen i. S. d. § 285 Nr. 17d) HGB
7 0 0
Angabe zum § 285 Nr. 21 HGB:
Leistungen zwischen dem Eigenbetrieb und der Stadt wurden wie zwischen Dritten abgerechnet.
Personalstand
Bei dem Eigenbetrieb waren zum Bilanzstichtag 23 (Vorjahr 24) Mitarbeiter angestellt.
Fördermittel Dritter
Im Jahr 2024 erhielt der Eigenbetrieb „Bürgerhäuser Dreieich“ verschiedene finanzielle Zuschüsse, die zur Unterstützung und Durchführung kultureller Veranstaltungen und Programme beitrugen.
Die größte Förderung im Jahr 2024 stellte die Kulturfonds Frankfurt RheinMain GmbH im Rahmen der Burgfestspiele Dreieichenhain zur Verfügung. Dafür wurde ein Zuschuss in Höhe von insgesamt 63.000 Euro gewährt. Auch das Festival „Starke Stücke“ profitierte von Fördermitteln: Gemeinsam unterstützt durch die Gemeinnützige Kulturfonds Frankfurt RheinMain GmbH sowie das Deutsch-Französische Ju- gendwerk (DFJW) erhielt es rund 14.000 Euro. Darüber hinaus förderte der Kreis Offenbach das Projekt „Mehr als Jazz im Kreis Offenbach“ mit etwa 1.900 Euro. Diese Fördermittel haben entscheidend dazu beigetragen, die kulturelle Vielfalt sowie das Veranstaltungs- angebot des Bürgerhauses im Jahr 2024 zu erhalten und weiter auszubauen.
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