Anlage 4 Blatt 2
Die Bundesrepublik Deutschland versteht sich qua Grundgesetz als Kulturstaat und auch die hessische Gemeindeordnung verpflichtet die Städte und Gemeinden zur Übernahme von Kulturaufgaben im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit. Die Stadt Dreieich gewährte dem Eigenbetrieb entsprechend einen Zuschuss zur Durchführung seiner Aufgaben. Der Zuschuss betrug 2024 1,714 Tsd. €. Das Kultur- und Raumangebot des Eigenbetriebs ist ein herausragendes Merkmal für Dreieich mit überre- gionaler Ausstrahlung im Kranz der übrigen Städte, im Umfeld Frankfurts und im Kreis Offenbach. Mit die- sen Leistungen stellt der Eigenbetrieb einen bedeutenden Bestandteil der „weichen“ Standortfaktoren dar und ist über die betriebswirtschaftliche Betrachtung hinaus ein Gewinn für die Stadt.
II . GESCHÄFTSVERLAUF
Die im Geschäftsverlauf aufgeführten Ergebnisse beziehen sich auf den Jahresabschluss des Eigenbetrie- bes.
Im Wirtschaftsjahr 2024 wurden folgende Einnahmen erzielt:
2024 EUR
Vorjahr
Veränderung
EUR
EUR
Umsatzerlöse
1.797.963,50 200.540,86
1.782.476,39 204.387,82
15.487,11 -3.846,96
Sonstige betriebliche Erträge
Zinserträge
4.206,70
3.745,16
461,54
Gesamt
2.002.711,06
1.990.609,37
12.101,69
Die gesteigerten Umsatzerlöse resultieren im Wesentlichen aus einer positiven Entwicklung im Bereich der Eintrittskartenerlöse. Im Vergleich zum Vorjahr konnte ein leichter Anstieg verzeichnet werden, der sowohl die regulären Veranstaltungen als auch die Ticketverkäufe für die Burgfestspiele Dreieichenhain umfasst. Neben diesem Zuwachs wirkte sich auch die erhöhte Anzahl an Veranstaltungen insgesamt positiv auf die Erlössituation aus.
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