Anlage 5 Seite 2
Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführungsorganisation
Fragenkreis 1: Tätigkeit von Überwachungsorganen und Geschäftsleitung sowie individualisierte Offenlegung der Organbezüge
a) Gibt es Geschäftsordnungen für die Organe und einen Geschäftsverteilungsplan für die Geschäftsleitung sowie ggf. für die Konzernleitung? Gibt es darüber hinaus schriftliche Weisungen des Überwachungsorgans zur Organisation für die Geschäfts- sowie ggf. für die Konzernleitung (Geschäftsanweisung)? Entsprechen diese Regelungen den Bedürfnissen des Unternehmens bzw. des Konzerns?
Es bestehen Geschäftsordnungen für die Betriebskommission und die Betriebsleitung. Die ge- troffenen Regelungen entsprechen den Anforderungen bzw. Bedürfnissen des Unternehmens.
b) Wie viele Sitzungen der Organe und ihrer Ausschüsse haben stattgefunden und wurden Niederschriften hierüber erstellt?
Es hat eine Sitzung der Betriebskommission im Berichtsjahr stattgefunden. Darüber hinaus hat sich der Magistrat mit den Belangen des Betriebes beschäftigt. Es wurden Niederschriften über die Sit- zungen erstellt.
c) In welchen Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i. S. d. § 125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes sind die einzelnen Mitglieder der Geschäftsleitung tätig?
Auskunftsgemäß übt die Betriebsleitung keine entsprechende Aufsichtstätigkeit aus.
d) Wird die Vergütung der Organmitglieder (Geschäftsleitung, Überwachungsorgan) individualisiert im Anhang des Jahresabschlusses/Konzernabschlusses aufgeteilt nach Fixum, erfolgsbezogenen Komponenten und Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung ausgewiesen? Falls nein, wie wird dies begründet?
Von der Befreiungsvorschrift des § 286 Abs. 4 HGB wird Gebrauch gemacht, da sich anhand der Angaben die Bezüge der Mitglieder der Betriebsleitung einzeln feststellen ließen.
Es wurden insgesamt an die Mitglieder der Betriebskommission EUR 150,00 im Berichtsjahr ausge- zahlt. Die hauptamtlichen Mitglieder des Magistrats erhalten keine Sitzungsgelder.
Ordnungsmäßigkeit des Geschäftsführungsinstrumentariums
Fragenkreis 2: Aufbau- und ablauforganisatorische Grundlagen
a) Gibt es einen den Bedürfnissen des Unternehmens entsprechenden Organisationsplan, aus dem Organisationsaufbau, Arbeitsbereiche und Zuständigkeiten/Weisungsbefugnisse ersichtlich sind? Erfolgt dessen regelmäßige Überprüfung?
Es gibt ein Organigramm sowie Stellenbeschreibungen.
b) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass nicht nach dem Organisationsplan verfahren wird?
Nein.
1287/25 ▪ DBH ▪ 1011728 – Berichterstattung über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 53 HGrG
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