Anlage 5 Seite 3
c) Hat die Geschäftsleitung Vorkehrungen zur Korruptionsprävention ergriffen und dokumentiert?
Die Betriebsleitung hat keine besonderen Vorkehrungen zur Korruptionsprävention ergriffen.
d) Gibt es geeignete Richtlinien bzw. Arbeitsanweisungen für wesentliche Entscheidungsprozesse (insbesondere Auftragsvergabe und Auftragsabwicklung, Personalwesen, Kreditaufnahme und -gewährung)? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass diese nicht eingehalten werden? Durch die Aufstellung des Wirtschaftsplanes wird ein Entscheidungsrahmen vorgegeben. Anhalts- punkte, dass die Regelungen nicht eingehalten werden, haben sich nicht ergeben. Weitere Regula- rien sind in der Satzung und im Eigenbetriebsgesetz enthalten.
e) Besteht eine ordnungsmäßige Dokumentation von Verträgen (z. B. Grundstücksverwaltung, EDV)?
Ja.
Fragenkreis 3: Planungswesen, Rechnungswesen, Informationssystem und Controlling
a) Entspricht das Planungswesen – auch im Hinblick auf Planungshorizont und Fortschreibung der Daten sowie auf sachliche und zeitliche Zusammenhänge von Projekten – den Bedürfnissen des Unternehmens?
Das Planungswesen, welches aus einem Wirtschafts- und Finanzplan besteht, entspricht den Be- dürfnissen des Unternehmens.
b) Werden Planabweichungen systematisch untersucht?
Ja.
c) Entspricht das Rechnungswesen einschließlich der Kostenrechnung der Größe und den besonderen Anforderungen des Unternehmens?
Das Unternehmen verfügt über eine Kostenrechnung. Das Rechnungswesen entspricht der Größe und den Anforderungen des Unternehmens.
d) Besteht ein funktionierendes Finanzmanagement, welches u. a. eine laufende Liquiditätskontrolle und eine Kreditüberwachung gewährleistet?
Ja, die Überwachung erfolgt zentral durch den Betriebsleiter und die Mitarbeiter der Abteilung Fi- nanzbuchhaltung.
e) Gehört zu dem Finanzmanagement auch ein zentrales Cash-Management und haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die hierfür geltenden Regelungen nicht eingehalten worden sind?
Der Eigenbetrieb unterhält eigene Bankkonten, die von ihm selbst bewirtschaftet werden.
Ein zentrales Cash-Management besteht nicht; es ist für den Betrieb auch nicht erforderlich.
1287/25 ▪ DBH ▪ 1011728 – Berichterstattung über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 53 HGrG
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