Anlage 5 Seite 4
f) Ist sichergestellt, dass Entgelte vollständig und zeitnah in Rechnung gestellt werden? Ist durch das bestehende Mahnwesen gewährleistet, dass ausstehende Forderungen zeitnah und effektiv eingezogen werden?
Ja.
g) Entspricht das Controlling den Anforderungen des Unternehmens/Konzerns und umfasst es alle wesentlichen Unternehmens-/Konzernbereiche?
Als Controllinginstrumente sind ein Plan-Ist-Vergleich, eine Kostendeckung und eine Risikoliste im Rahmen des Risikofrüherkennungssystems eingerichtet. Das Controlling entspricht den Anforderun- gen des Unternehmens und umfasst alle wesentlichen Bereiche.
h) Ermöglichen das Rechnungs- und Berichtswesen eine Steuerung und/oder Überwachung der Tochterunternehmen und der Unternehmen, an denen eine wesentliche Beteiligung besteht?
Das Unternehmen hat keine derartigen Anteile oder Beteiligungen.
Fragenkreis 4: Risikofrüherkennungssystem
a) Hat die Geschäfts-/Konzernleitung nach Art und Umfang Frühwarnsignale definiert und Maßnahmen ergriffen, mit deren Hilfe bestandsgefährdende Risiken rechtzeitig erkannt werden können? Die Betriebsleitung hat ein Risikofrüherkennungssystem eingerichtet. Die größten Risiken sind im Lagebericht genannt. Wesentliche Risiken (außer höherer Gewalt) können somit rechtzeitig erkannt werden.
b) Reichen diese Maßnahmen aus und sind sie geeignet, ihren Zweck zu erfüllen? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Maßnahmen nicht durchgeführt werden?
Ja, die Maßnahmen reichen aus. Es haben sich keine Anhaltspunkte ergeben, dass Maßnahmen nicht durchgeführt werden.
c) Sind diese Maßnahmen ausreichend dokumentiert?
Ja.
d) Werden die Frühwarnsignale und Maßnahmen kontinuierlich und systematisch mit dem aktuellen Geschäftsumfeld sowie mit den Geschäftsprozessen und Funktionen abgestimmt und angepasst?
Ja.
1287/25 ▪ DBH ▪ 1011728 – Berichterstattung über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 53 HGrG
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