IHK-Magazin Ausgabe 5/2026

Inhalt TIPPS

KASSENFÜHRUNG Unternehmen müssen aufpassen Gerade bargeldintensive Betriebe – etwa in Gastronomie und Einzelhandel – stehen im Fokus der Finanzverwaltung. Fehler können teuer werden.

RECHT & STEUERN

zierten TSE ausgestattet sein. Für jede nicht angemeldete Registrierkasse droht ein Bußgeld bis 25.000 Euro. Stichwort Kassen-Nachschau: Die Finanzver- waltung darf seit 2018 unangekündigt während der Geschäftszeiten prüfen. Ein Übergang zur Außenprüfung ist jederzeit möglich. Wichtig: Die Kassen-Nachschau betrifft alle Kassensysteme – von der klassischen Registrier- kasse (elektronische Kasse) bis zur offenen Ladenkasse. Wer ist betroffen? Grundsätzlich gilt: Jedes Unternehmen mit Barumsätzen muss die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Kassenführung beachten. Was sollten Unternehmen besonders im Blick behalten? 1. Kassenbuchpflicht: Verpflichtend für bilanzierende Kaufleute und Unternehmen oberhalb der aktuellen Schwellenwerte (Umsatz über 800.000 Euro oder Gewinn über 80.000 Euro). Auch freiwillig geführte Kassenbücher müssen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. 2. Belegausgabepflicht: Grundsätzlich muss für jeden Geschäftsvorfall ein Beleg erstellt werden (papierhaft oder digital). 3. Kassensturzfähigkeit: Der Sollbestand der Kasse muss jederzeit mit dem Istbe- stand übereinstimmen können. 4. Einzelaufzeichnungspflicht: Jeder Geschäftsvorfall ist grundsätzlich einzeln aufzuzeichnen. Bareinnahmen und -ausgaben sind täglich, richtig und vollständig festzuhal- ten. Ausnahmen gelten nur in engen Grenzen (etwa bei unzumutbarer Einzelaufzeichnung im Massengeschäft bei offenen Ladenkassen). WICHTIG: Unabhängig von der Buchführungs- pflicht gilt, dass alle Unternehmer ihre Geschäfts- vorfälle nachvollziehbar dokumentieren müssen: Verfahrensdokumentation: Die Abläufe rund um die Kassenführung sollten schrift- lich dokumentiert sein – ein häufig unterschätz- ter Prüfungsaspekt.

Was ist der rechtliche Hintergrund? Mit dem Gesetz zum Schutz vor Manipulatio- nen an digitalen Grundaufzeichnungen (sogenanntes „Kassengesetz“ aus dem Jahr 2016) wurden die Anforderungen für die Kassenführung deutlich verschärft. Warum ist eine ordnungsgemäße Kassenführung so wichtig? Eine fehlerhafte Kassenführung hat weitrei- chende Folgen: 1. Verlust der Ordnungsmäßigkeit: Bereits kleinere Fehler können dazu führen, dass die gesamte Buchführung infrage gestellt wird. Im schlimmsten Fall drohen Hinzuschätzungen durch das Finanzamt, die oft deutlich über den tatsächlichen Einnahmen liegen. 2. Sanktionen und Steuernachzahlungen: Unvollständige oder fehlerhafte Kassen- aufzeichnungen führen regelmäßig zu Steuer- nachzahlungen, Zinsbelastungen, im Einzelfall auch zu Bußgeldern oder steuerstrafrechtlichen Konsequenzen. 3. Technische Sicherheitseinrichtung (TSE): Elektronische Kassensysteme müssen gemeldet werden und mit einer zertifi-

Eine Bestellung wird aufgenom- men: Am Ende des Tages muss die Kasse stimmen.

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IHK Magazin Rhein-Neckar 05 | 2026

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