IHK-Global Business Ausgabe 06/2023

ZOLL & AUSSENWIRTSCHAFTSRECHT

IHK den Unternehmen viel Aufwand, Kosten und Papierkram: Alle Angaben werden im Unternehmen erfasst und elektronisch an die IHK übermittelt. Die IHK kümmert sich um den Rest. Den Ausdruck des Carnets über- nimmt die IHK; der Antragsteller holt bei ihr das fertige Dokument ab. Auch Postzustellung ist möglich. IHK Bei Fragen sprechen Sie bitte Herrn Manfred Junglewitz an: 0621 1709-225  manfred.junglewitz@rhein-neckar. ihk24.de.

CARNET ATA Digital-Anträge bei IHK möglich

URSPRUNGSZEUGNISSE Neue Nachweisalternativen Ursprungszeugnisse können für jedes Ursprungsland weltweit ausgestellt werden, also nicht nur für das Ursprungsland Deutschland oder Europäische Union. Der Antragsteller muss dann, soweit er nicht Hersteller der Ware ist, einen Nachweis über das in Feld 3 des Ursprungszeugnis- ses angegebene Ursprungsland erbringen. Die IHK Rhein-Neckar akzeptiert ab sofort drei alternative Nachweis- dokumente für Handelswaren mit Ursprung in Drittländern (ohne Be- scheinigung einer zuständigen Stelle). Diese sind: Herstellererklärung mit Ursprungs- angabe direkt vom Hersteller im Dritt- land  Handelsware, indirekter Bezug: Herstellererklärung mit Ursprungs- angabe des ursprünglichen Herstel- lers im Drittland. Zusätzlich sind zwingend ein oder mehrere Bezugs- dokument(e) – beispielsweise ein Frachtdokument. Diese müssen von dem oder den Zwischenlieferanten ausgestellt werden.  Handelsware: Einfuhrabgabenbescheid („Ver- zollungsbeleg“) mit Ursprungsangabe in Verbindung mit einem weiteren Handelsdokument mit Ursprungsan- gabe. IHK ZOLL EU will 150-Euro- Wertgrenze abschaffen Bei Einfuhren in die EU, deren Warenwert unter 150 Euro liegt, fällt bislang mit wenigen Ausnahmen kein Zoll an. Nachdem bereits die 22-Euro-Wertgrenze für die Einfuhr- umsatzsteuer 2021 weggefallen ist, plant die EU nun auch die Zollbefrei- ung von Wareneinfuhren bis 150 Euro ab 2028 abzuschaffen.  Handelsware, Direktbezug:

Der Startschuss zum eCarnet ist gefallen. In einem ersten Schritt ermöglicht die IHK Rhein-Neckar den Unternehmen das Carnet ATA, den „Reisepass für Waren“, digital bei der IHK zu beantragen. Bislang musste der Antragsteller Formulare kaufen, bedrucken und bei der IHK zur Ausstellung einreichen. Damit ist nun Schluss. Mit dem eCarnet erspart die

SEMINAR

6. JULI 2023 Akkreditive in der Praxis

In unserem Seminar lernen Sie an- hand konkreter Fallbeispiele und praktischer Übungen, wie Sie Akkre - ditiv-Geschäfte sicher abwickeln und Formfehler vermeiden. Dabei gehen wir insbesondere auf das Akkredi - tiv unter Vertriebsgesichtspunkten ein. Zudem erfahren Sie, wie Sie ein Akkreditiv als Finanzierungsinstru - ment nutzen können. Im Anschluss haben Sie die Möglich - keit, mit den Referenten Ihre indivi- duellen Fragen zu besprechen. TERMIN, UHRZEIT UND ORT: Donnerstag, 6. Juli 2023, 09:00 bis 16:00 Uhr IHK Rhein-Neckar, Haus der Wirtschaft, L 1, 2, 68161 Mannheim TEILNAHMEENTGELT: 265 Euro für IHK-Mitglieder 395 Euro für Nichtmitglieder PROGRAMM UND ANMELDUNG: ihk.de/rhein-neckar/system/ veranstaltungssuche/vstdetail- antrago/5232590/37057 IHR ANSPRECHPARTNER: Georg Müller 0621 1709-228  georg.mueller@rhein-neckar.ihk24.de

Das Dokumenten-Akkreditiv ist ein bewährtes Zahlungssiche- rungsinstrument für Exporte nach Asien, Afrika und Lateinamerika. In einigen Ländern gilt aufgrund von Devisenknappheit sogar eine Akkreditiv-Pflicht für Importe. Durch die veränderte Risikostruktur an- gesichts anhaltender Störungen in den globalen Lieferketten und des Krieges in der Ukraine bietet sich ein Akkreditiv auch für Lieferungen an vormals „sichere“ Kunden in Europa und Nordamerika an. Zudem ist ein Akkreditiv gerade in Krisenzeiten ein geeignetes Instrument zur Liquidi- tätsschonung. Das Prinzip: Der Exporteur versendet die Ware erst, nachdem das Akkredi - tiv eröffnet worden ist und ein selb - ständiges, vom Grundgeschäft losge- löstes Zahlungsversprechen der Bank des Importeurs vorliegt. Den Akkredi - tivbetrag erhält er bei entsprechender Ausgestaltung des Akkreditivs bereits vor Eintreffen der Ware beim Käufer. Der Importeur kann seinerseits sicher sein, dass die Zahlung nur erfolgt, wenn gewährleistet ist, dass der Ex- porteur alle Akkreditivbedingungen anhand von Dokumenten nachweis- lich erfüllt hat.

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