IHK-Global Business Ausgabe 11/2022

ZOLL & AUSSENWIRTSCHAFTSRECHT

IT-Fachverfahren ATLAS-SumA abzugeben. Im grenzüberschreitenden Verkehr mit der Schweiz erlaubt der Zoll eine vereinfachte Abgabe. Die E-Gestel- lungsmitteilung kann bereits bei der Zollanmeldung zusammen mit der Bestätigung der Gestellung durch den Teilnehmer (Nachricht CUSCON) abgegeben werden. Es werden somit die Gestellung beim Verbringen und die für die Annahme einer Zollan- meldung erforderliche Gestellung kombiniert. Die Vereinfachung schließt eine Ge- stellungsmitteilung über ATLAS-Su- mA nicht aus. Hierbei ist die EORI- Nummer des Verwahrers und ein dazugehöriger Verwahrungsortschlüs- sel sowie die Bewilligungsnummer des Verwahrungslagers anzugeben, auch wenn die Anmeldung nur als Ge- stellungsmitteilung verwendet wird. Die Nummer der Bewilligung für den Betrieb eines Verwahrungslagers kann mit dem Wert „OHNE“ gefüllt werden. Für die Angabe des Verwahrungsorts- chlüssels ist es erforderlich, dass die Zollstelle in den SumA-Stammdaten zum Gestellenden einen (virtuellen) Verwahrungsort hinterlegt. Dieser kann bei der zuständigen Zollstelle beantragt werden. Eine Verwahrungs- lagerbewilligung ist nicht erforderlich. Zoll/IHK

BAFA Änderungen bei begünstigten Ländern Zum 1. Oktober 2022 änderte sich der begünstigte Länderkreis bei einigen Allgemeinen Genehmi- gungen (AGGs) des Bundesamtes für Ausfuhrkontrolle (BAFA). In den AGGs Nr. 18, 23, 25 wurde der Kreis der begünstigten Bestim- mungsziele um die Ukraine erweitert. In der AGG Nr. 19 wurde der Kreis der begünstigten Bestimmungsziele reduziert. Ägypten, Äthiopien, China (einschließlich Hong Kong), Marokko, Mosambik, Ruanda, Sierra Leone, Thailand, Türkei und Usbekistan ge- hören nicht mehr dazu. In der AGG Nr. 23 fallen China (ein- schließlich Hong Kong), Ruanda und Sierra Leone nicht mehr unter die begünstigten Länder. AGGs bieten den Ausführern den Vorteil der sofortigen Lieferung und der Planungssicherheit für die Dauer der Gültigkeit der jeweiligen AGG. BAFA/IHK ZOLL Gestellungsmitteilung vereinfacht Die Übergangsfrist für Papieran- meldungen beim Import endet Ende 2022 (siehe IHK Global Busi- ness, Heft 10/2022). Ab 1. Januar 2023 ist die Gestellungsmitteilung grundsätzlich elektronisch über das

RUSSLAND 8. Sanktionspaket der EU verabschiedet Nach der Annexion von vier ukrainischen Gebieten durch Russland, hat die EU am 6. Oktober 2022 ihr 8. Sanktionspaket gegen Russland veröffentlicht. Neu ist ein Preisdeckel für Einfuhren von Rohöl und Erdölerzeugnissen. Zudem wurden die güter- und personenbezogenen Sanktionen er- weitert und die Anhänge der EU-Ver- ordnungen teilweise grundlegend geändert oder ergänzt. Betroffen sind insbesondere die Abschnitte: Ausfuhr von High-Tech (Anhang VII), Ausfuhr von Gütern und Technologien zur Stärkung der industriellen Kapazi- täten Russlands (Anhang XXIII), die Einfuhr von Stahlerzeugnissen (Anhang XVII) und die Einfuhr von weiteren Gütern (Anhang XXI). Außerdem werden die Finanzsank- tionen durch die Listung weiterer Personen und Unternehmen ausge- weitet. EU/IHK

Sanktionen gegen Russland

Detaillierte und laufend aktualisierte Informationen zu den EU-Sanktionen gegen Russland finden Sie unter: ihk.de/rhein-neckar/russland

Weitere Informationen: zoll.de/SharedDocs/

Fachmeldungen/Aktuelle- Einzelmeldungen/2022/azr_ gestellungsmitteilung_1.html

HYBRID-VERANSTALTUNG

24. NOVEMBER 2022 Warenbegleitpapiere im Export Wer Exportgeschäfte abwickelt,

einfache Programme für die Dokumen- tenerstellung und anderes präsentiert. TERMIN UND UHRZEIT: Donnerstag, 24. November 2022, 09:00 bis 17:00 Uhr TEILNAHMEENTGELT:

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muss eine Vielzahl von Dokumenten kennen. Nach einer Einführung in die Exportsystematik werden die allgemein notwendigen Exportdoku- mente vorgestellt und teilweise aus- gefüllt. Gleichzeitig werden wichtige Hilfsmittel wie Ausfüllanleitungen, Konsulats- und Mustervorschriften,

265 Euro für IHK-Mitglieder 390 Euro für Nichtmitglieder

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