Mein Haus & Grund - Auf´s Dach gestiegen

RATGEBER 47

der jeweiligen Anforderung mit den öffentlichen Belangen vereinbar sind und das Vorhaben ansonsten nicht oder nur mit unzumutbarem Aufwand verwirklicht werden könnte. Insgesamt bietet die Landesbauordnung nunmehr eine Vielzahl von Erleichterun- gen, die notwendig sind, damit auch private Eigentümer sich an das Projekt Dachgeschossausbau heranwagen kön- nen. Insoweit hat Haus & Grund in den vergangenen Jahren die Politik immer wieder dazu ermuntert, die Landesbau- ordnung diesbezüglich zu ändern. Jetzt kann das bisher ungenutzte Potenzial für die Schaffung von Wohnraum in Anspruch genommen werden. www.haus-und-grund-sh.de/rechtsberatung

in notwendigen Treppenräumen. Bisher war das nur für Gebäude bis sieben Meter Höhe möglich. Die Vorteile des Werkstoffes Holz liegen dabei auf der Hand. Das Material ist leicht und kann somit für die Statik von Vorteil sein. Da- rüber hinaus besteht auch ein Kosten- vorteil gegenüber anderen Baustoffen, wie zum Beispiel Stein oder Stahl. Des Weiteren wurde die Mindestgröße von Abstellräumen an die Wohnungs- größen angepasst. Mussten vormals Wohnungen einen Abstellraum von mindestens sechs Quadratmetern zur Verfügung stellen, so ist dies jetzt nur noch ab einer Wohnungsgröße von mindestens 50 Quadratmetern Nutz- fläche notwendig. Für die ohnfläche darunter muss nur noch ein Abstellraum mit einer Größe von 3,50 Quadratme- tern vorgehalten werden. Hierdurch kann die Planung des Dachgeschossaus- baus flexibler gestaltet we den. Schließlich privilegiert die Landesbau- ordnung die Schaffung von Wohnraum durch den Dachgeschossausbau, indem die Bauaufsichtsbehörde Abweichungen von den Anforderungen der Landes- bauordnung, wie z. B. die Pflicht zur Herstellung von Spiel- oder Parkplätzen, zulassen muss, wenn die Abweichun- gen unter Berücksichtigung des Zwecks

sonstigen Öffnungen in Dächern oder Wänden muss weiter darauf geachtet werden, dass keine Belästigungen oder Störungen von ihnen ausgehen können, die für die Nachbarn unzumutbar sind. Eine wesentliche Erleichterung beim Dachgeschossausbau besteht auch darin, dass eine Ausnahmeregelung für die Fahrstuhlpflicht gescha fen worden ist. Mussten vormals noch alle Gebäude mit einer Höhe von mehr als 13 Metern mit Aufzügen ausgestattet werden, gilt dies nunmehr nicht mehr für bereits bestehende Gebäude, bei denen zusätz- licher Wohnraum durch Änderung des Dachgeschosses oder durch Errichtung zusätzlicher Geschosse geschaffen wird. Diese Privilegierung reduziert die Kosten eines Dachgeschossausbaus in erhebli- cher Weise. Die Landesbauordnung bietet nun etliche Erleichterungen für den Dachgeschossausbau Positiv zu bewerten ist, dass nun auch bis zur Hochhausgrenze Holz ohne besondere brandschutztechnische Maßnahmen als Baustoff verwendet werden kann. Hiervon ausgenommen sind allerdings Brandwände und Wände

Rechtstipp

Mit gutem Recht neuen Platz schaffen

Aufenthaltsraumes mehr als 22 Meter über der festgelegten Geländeoberfl - che liegt. Wichtig ist, dass ein verfah- rensfreies Bauvorhaben nicht bedeutet, keine Vorschriften einzuhalten. Das materielle Baurecht ist weiterhin Gesetz. Verletzungen des Baurechts können rechtliche Konsequenzen bis hin zur Be- seitigung der baulichen Anlage haben. Ob ein qualifizierter Bebauungsplan vorliegt, kann beim jeweiligen Bauamt erfragt werden. Während vor der Novellierung häufig noch die Abstandsregelungen zu Nach- bargrundstücken den Ausbau erschwert haben, haben diese nunmehr größten- teils keine Relevanz mehr, solange sich der Ausbau in der bereits umbauten Fläche vollzieht. Bei Dachgauben und ähnlichen Dachaufbauten, Fenstern und

Jan-Flemming Nilges Rechtsanwalt Haus & Grund Schleswig-Holstein

Mit der Novellierung der Landesbau- ordnung vom 1. Oktober 2019, welche am 22. Oktober 2019 in Kraft getreten ist, wurde der Dachgeschossausbau in Schleswig-Holstein deutlich vereinfacht. Aber worin bestehen diese Vorteile nun eigentlich? Ein wichtiger Punkt ist die Erweiterung der Möglichkeit des Bauens ohne Bau- genehmigung. Bisher war dies in Ge- bieten mit einem qualifizierten Beba - ungsplan nur für Gebäude bis zu einer Höhe von sieben Metern möglich. Jetzt können in Gebieten mit einem qualifi - zierten Bebauungsplan auch Gebäude bis zur Hochhausgrenze ohne Bauge- nehmigung errichtet oder geändert werden. Hochhäuser sind Gebäude, bei denen der Fußboden mindestens eines

Neue Möglichkeiten beim Dachgeschossausbau

Die Wohnungsnot ist in Deutschland allgegenwärtig. Gerade in Ballungsge- bieten liegt es daher nahe, vorhande- ne Kapazitäten zu nutzen und durch den Dachgeschossausbau mittelfristig neuen Wohnraum zu schaffen. Viele Eigentümer haben in den letzten Jahren entsprechende Vorhaben aufgrund der bürokratischen Auflagen und der daraus entstehenden bautechnischen Hürden und Kosten wieder begraben.

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