IHK-Global Business Ausgabe 3/2024

ZOLL & AUSSENWIRTSCHAFTSRECHT

IHK Global Business Impressum Herausgeber Industrie- und Handelskammer (IHK) Rhein-Neckar Geschäftsbereich International L 1, 2, 68161 Mannheim www.ihk.de/rhein-neckar Redaktion Georg Müller (verantw.) Tel. 0621 1709-228 global-business@rhein-neckar.ihk24.de Erscheinungsweise monatlich (11 Ausgaben im Jahr) Redaktionsschluss jeweils am 20. des Vormonats Gesamtherstellung, Verlag, Druck, Anzeigenservice Prüfer Medienmarketing Endriß & Rosenberger GmbH Ooser Bahnhofstr. 16 76532 Baden-Baden Tel. 07221 211917 medienmarketing@pruefer.com www.pruefer.com Verlags-/Anzeigenleitung Andrea Albecker Es gilt die Anzeigenpreisliste Nr. 46 vom Januar 2024 Satz, Layout .punto design Werbeagentur Bernhard Kück 69469 Weinheim www.puntodesign.de IHK Global Business wird unter ande- rem in Zusammenarbeit mit Germany Trade and Invest – Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarke- ting mbH erstellt. Die Informationen werden von uns mit größter Sorgfalt zusammengetragen, recherchiert und verarbeitet. Eine Gewähr für die Richtigkeit kann jedoch nicht übernommen werden. Dieser Informationsdienst ist für Unter- nehmen des IHK-Bezirks kostenfrei. Datenschutzrechtliche Informationen www.ihk.de/rhein-neckar/datenschutz Mitgliederservice Bei nicht gewünschter Zeitschriften- belieferung, Mehrfachzustellungen oder Adressänderungen wenden Sie sich bitte per E-Mail an: global-business@rhein-neckar.ihk24.de

beginnt, wird die Ausstellung des Waren- manifests (Art. 206 UZK-IA) im System hinzukommen und die Regelungen über den Statusnachweis in Form des Mani- fests der Schifffahrtsgesellschaft gem. Art. 199 (2) UZK-IA ablösen. Damit Inhaber einer Bewilligung des Status eines zugelassenen Ausstellers ihre Vereinfachung nutzen und Anträ- ge auf Registrierung eines Nachweises im PoUS-System einreichen können, muss die Bewilligung validiert werden. Dies wird in Deutschland automatisch durch einen Datenaustausch zwischen dem PoUS-System und dem zentralen UZK-Zollentscheidungssystem (CDMS) erfolgen. Demzufolge ist es erforderlich, dass alle Bewilligungen, unabhängig von ihrem geographischen Geltungsbereich, für den Datenaustausch im CDMS zur Verfügung stehen. Zoll/IHK

WUP Pan-Euro-Med-Zone wird einfacher

Durch das sogenannte Regionale Übereinkommen ist ein zollfreier Handelsraum, die Pan-Euro-Med-Zone (PEM), mit einheitlichen Ursprungsre- geln und einheitlicher Dokumentation für Ursprungswaren der beteiligten Länder entstanden. Diese Ursprungs- erzeugnisse können in jedes beliebige andere Mitgliedsland zollfrei eingeführt werden. Außerdem kann der präferen- zielle Ursprung auch durch Be- und Verarbeitungsvorgänge in mehreren beteiligten Ländern erworben werden (diagonale Kumulation). Zum 1. September 2021 wurde das Regionale Übereinkommen reformiert (PEM neu) mit teilweise wirtschafts- freundlicheren Ursprungsregeln. Aller- dings macht die fehlende beziehungs- weise schleppende Umsetzung von PEM neu durch viele Mitgliedsstaaten das Regionale Übereinkommen unnötig komplex, da seitdem PEM alt und PEM neu parallel anwendbar sind. Das wird sich ab dem 1. Januar 2025 ändern. Dann soll PEM neu für alle Ver- tragsparteien gelten. Die EU hatte am 7. Dezember 2023 mit Beschluss Nr. 1/2023 des „Gemischten Ausschus- ses des Regionalen Übereinkommens zu den Paneuropa-Mittelmeer Präferenz- ursprungsregeln“ die modernisierten Ursprungsregeln des Regionalen Über- einkommens angenommen. Zoll/IHK

PERU Carnet ATA möglich

Peru ist dem Carnet-ATA-Verfahren beigetreten. Die Handelskammer Lima wird als 79. operativer bürgender Verband Mitglied der internationalen Bürgschaftskette. Der peruanische Zoll wird ab dem 30. April 2024 Carnet ATA akzeptieren für: • Anhänge A = Dokumente für die vorübergehende Verwendung • B1 = Waren, die zur Ausstellung oder Verwendung bei Ausstellungen, Messen, Tagungen oder ähnlichen Veranstaltungen bestimmt sind • B2 = Berufsausrüstung Mit dem Carnet ATA sparen Sie Geld und Kosten bei der vorübergehenden Ausfuhr von Waren. Die Beantragung bei Ihrer IHK kann jetzt auch elektronisch erfolgen. ICC/IHK

EU T2L Dokument wird elektronisch

Seit dem 1. März 2024 werden die Statusnachweise T2L und T2LF für Wirtschaftsbeteiligte ausschließlich elektronisch über das System PoUS ausgestellt und bei der Gestellung nach Wiederverbringung in das Zollgebiet der Union verwendet. Die Umstellung erfolgt sowohl für das Normalverfahren als auch für das vereinfachte Verfahren unter Inanspruchnahme der Bewilli- gung eines zugelassenen Ausstellers. In einer zweiten Phase, die nach derzei- tigem Planungsstand am 15. August 2025

Weitere Informationen unter: ihk.de/rhein-neckar/e-carnet

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