IHK-Global Business Ausgabe 02/2023

ASIEN-PAZIFIK

Indien forciert die Digitalisierung des Gesundheitswesens. Das soll Prozesse verbessern und die Arzt-Patientenkom- munikation erleichtern.

INDIEN Gesundheitswesen wird rundum digital

Die Zahl an Internetnutzern in Indien steigt rasant. Die Bevölkerung ist jung und technikaffin. Angetrieben vom generel- len Digitalisierungsschub wächst auch der Bereich Digital Health derzeit stark. Indiens Regierung will entsprechende Angebote darum rasch ausbauen. Ein Instrument dafür ist die Ayushman Bharat Digital Mission. Ziel der Initiative ist es, Akteure im Gesundheitsbereich besser zu vernetzen und Prozesse zu digitalisieren. Themen wie die Auswertung von Gesund- heitsdaten, die Patientenüberwachung aus der Ferne sowie die Diagnosen mithilfe

von künstlicher Intelligenz beziehungsweise maschinellem Lernen werden immer wichti- ger. Telemedizin, Mobile Health (mHealth), Healthcare Analytics, chirurgische Roboter und die elektronische Gesundheitsverwaltung (Electronic Health Records und Electronic Medical Records) gelten als Wachstumsfelder ebenso die Biotechnologie. Vielfach geht es auch darum, die Gesund- heitsversorgung im ländlichen Raum und kleineren Städten zu verbessern. Einige Unter- nehmen bemühen sich daher darum, ihre Anwendungen möglichst einfach bedienbar zu halten. GTAI/IHK

5 MILLIARDEN US-DOLLAR soll der Digital Health Bereich in Indien in diesem Jahr laut der Internet and Mobile Association of India (IAMAI) ausmachen. Quelle: GTAI

SINGAPUR Mehrwertsteuer erhöht und ausgeweitet

GST unterlegen, sind nunmehr auch nicht-digitale Ferndienstleistungen, die ausländische Unternehmen für in Sin- gapur ansässige und nicht GST-regist- rierte Kunden erbringen (B2C), grund- sätzlich umsatzsteuerpflichtig. Dafür müssen die Unternehmen bestimmte Schwellenwerte überschreiten: So ist die Registrierung als „Over- seas Vendor“ (ausländischer Verkäu- fer) erforderlich bei • einem globalen Jahresumsatz von mehr als 1 Million Singapur-Dollar (das entspricht rund 700.000 Euro) sowie • digitalen und nicht-digitalen Leis- tungen für in Singapur ansässige Endverbraucher von über 100.000 Singapur-Dollar pro Jahr.

Das Reverse-Charge-Verfahren fin- det gegebenenfalls Anwendung, wenn der Kunde in Singapur umsatzsteuer- registriert ist. GTAI/IHK Goods and Services Tax (Amendment) Act 2022: sso.agc.gov.sg/Acts-Supp/ 35-2022/Published/20221205? DocDate=20221205 Informationen der Steuerbehörde Inland Revenue Authority of Singa- pore (IRAS) zur GST-Änderung und -Erweiterung auf nicht-digitale B2C- Dienstleistungen (Englisch): iras.gov.sg/taxes/goods-services- tax-(gst)/gst-rate-change/gst- rate-change-for-business)

Das Steuerparadies Singapur erhöht seine „Goods and Services Tax“(GST). Zum 1. Januar 2023 ist der Standardsatz auf 8 Prozent gestiegen. Auch nicht-digitale B2C-Dienstleistungen sind seither steuerpflichtig. Es ist die erste von zwei Stufen der Umsatzsteuererhöhung. Bislang hatte der Standardsatz der singapurischen Umsatzsteuer bei 7 Prozent gelegen. Eine zweite GST-Erhöhung um ein wei- teres 1 Prozent ist ab 1. Januar 2024 vorgesehen. Die Einnahmen aus der Steuererhöhung sollen insbesondere der Gesundheitsfürsorge zugutekom- men. Hatten bisher lediglich importierte digitale B2C-Dienstleistungen der

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