IHK-Global Business Ausgabe 02/2023

ZOLL & AUSSENWIRTSCHAFTSRECHT

ENDBEGLAUBIGUNG Geänderte Zuständigkeit Ab dem 1. Januar 2023 endbe- glaubigt das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA) Verwendung im Ausland und erteilt Apostillen auf Bundesurkunden für deren Verwendung in den Beitritts- ländern des Haager Übereinkom- mens. Bislang hatte das Bundesver- Unterschriften auf deutschen öffentlichen Urkunden für die

DUAL-USE-VERORDNUNG Güterliste aktualisiert Mit der Verordnung (EU) 2023/66 aktualisiert die EU die Liste der Güter mit doppeltem Verwendungszweck (Dual-Use) gemäß Anhang I der Verordnung (EU) 2021/821; diese trat am 12. Januar 2023 in Kraft. Die Liste umfasst Güter, die sowohl zu zivilen als auch zu militärischen Zwecken genutzt werden können und deshalb einer Ausfuhrgenehmigung bedürfen. In Deutschland ist das Bundesamt für Wirtschaft und Aus- fuhrkontrolle (BAFA) für die Erteilung solcher Ausfuhrgenehmigungen zu- ständig. BAFA/IHK

Das BfAA weist darauf hin, dass am An- fang mit Bearbeitungszeiten von bis zu sechs Wochen zu rechnen ist. DIHK/IHK Die neuen Kontaktdaten lauten: Bundesamt für Auswärtige Angelegen- heiten – Referat Apostillen und Forde- rungsmanagement Kirchhofstraße 1 - 2 14776 Brandenburg an der Havel Hotline: 030 184730-16500 fp-apostillen_endbeglaubigungen@ zentrale.auswaertiges-amt.de

waltungsamt (BVA) die End- beglaubigung übernommen.

EINFUHR Zollaussetzungen und Zollkontingente geändert

Die Aussetzungen und Kontingente werden regelmäßig überprüft und an- gepasst. Die Kommission hat die aktuellen Änderungen zum 1. Januar 2023 ver- öffentlicht für Aussetzungen mit der Verordnung (EU) 2022/2583 und für Kontingente mit der Verordnung (EU) 2022/2563. EU/IHK

Bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse und gewerbliche Waren werden in der EU nicht oder nicht im benötigten Umfang produ- ziert. Für solche Waren können die Einfuhrzölle ausgesetzt und autonome Zollkontingente eröffnet werden. Das soll eine ausreichende und kontinu- ierliche Versorgung sicherstellen.

RUSSLAND 9. Sanktionspaket der EU in Kraft

Am 17. Dezember 2022 ist das 9. Sanktionspaket der EU gegen Russland in Kraft getreten. Es erweitert die Sanktionsliste um knapp 200 Personen, Organisationen und Einrichtungen, denen gegen- über Finanzsanktionen verfügt sind. Außerdem werden gegen drei weitere russische Banken sowie gegen weite- re Organe der russischen Propagan- damaschinerie Sanktionen verhängt. Dazu kommen zusätzliche wirt- schaftliche Maßnahmen im Energie- und Bergbausektor. Vor allem aber gelten neue Ausfuhrbeschränkungen in Bezug auf bestimmte Güter mit doppeltem Verwendungszweck. (Dual-Use-Güter) Die Anhänge der VO (EU) 833/2014 wurden teils neu gefasst sowie weite- re (XXX bis XXII) eingefügt. DIHK/IHK Auf unserer Internetseite haben wir ein Prüfschema hinterlegt, welches den Umgang mit den Sanktionen erleichtert. Dieses und alle Informa- tionen zu den Sanktionen finden Sie unter:

HYBRID-VERANSTALTUNG

19. APRIL 2023 Unterlagencodierung: Der Weg durch den Codierungsdschungel

Bei Einfuhr- wie Ausfuhranmel- dung sind abfertigungsrelevante Informationen in codierter Form abzugeben. Dabei sind europäische sowie nationale Rechtsvorschriften (Verbote, Beschränkungen, Genehmi- gungspflichten) zu beachten. Falsche oder fehlende Codierungen führen zu falsch ausgefüllten Zollanmeldungen. Das Seminar unterstützt Sie bei der richtigen Codierung und zeigt, was Sie dabei beachten müssen. Sie lernen anhand zahlreicher Beispiele unter Einsatz des Elektronischen Zolltarifs (EZT-Online), welche Codierungen in Zollanmeldungen erforderlich sind, um Verzögerungen bei der Zollabfer- tigung zu vermeiden – selbst wenn es sich um Katzenfelle, Antiquitäten oder Betäubungsmittel handelt.

TERMIN UND UHRZEIT: Mittwoch, 19. April 2023, 09:00 bis 17:00 Uhr TEILNAHMEENTGELT: 265 Euro für IHK-Mitglieder 390 Euro für Nichtmitglieder

PROGRAMM UND ANMELDUNG: ihk.de/rhein-neckar/system/ veranstaltungssuche/vstdetail- antrago/5232590/25562 IHRE ANSPRECHPARTNERIN: Andrea Förster 0621 1709-164 andrea.foerster@ rhein-neckar.ihk24.de

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