IHK-Global Business Ausgabe 02/2023

EUROPA/ZENTRALASIEN

Italien plant in den nächsten Jahren bis zu 15 Milliarden Euro in den Gesundheitssektor zu investieren. Allein in E-Health und Telemedizin sollen 7 Milliarden Euro fließen. Mittelfristig sollen dadurch unnötige Krankenhauseinweisungen und Überbelegungen vermieden werden. Durch digitale Tools für eine Echtzeitbehandlung auf Distanz sowie Lösungen für ein „umgebungsunterstütz- tes“, das heißt altersgerechtes Leben (ambient assisted living, AAL), sollen Patienten so lange wie möglich zu- hause behandelt und betreut werden können. Landesweit sollen mehr als 600 neu einzurichtende operative Zentren das Vorgehen koordinieren. Die neuen Instrumente sollen in die elektronische Gesundheitsakte integriert werden und so zu einer Harmonisierung des nationalen Systems führen. Auch in die Ausstattung der Krankenhäuser will Italien investieren. 1,2 Milliarden Euro sind für die Beschaffung von neuen Geräten vorgesehen. Auf der Einkaufsliste stehen Magnetresonanztomographen, Linearbeschleuni- ger für die Strahlentherapie, feste radiologische Systeme, Gamma-Kameras, Mammographen und Ultraschallgeräte. ITALIEN Zukunftsfähige Kliniken im Visier

Telemedizin macht‘s möglich: Auch im Alter lässt sich lange und gut betreut in den eigenen vier Wänden leben.

Die Hälfte dieser Medizintechnik soll im 3. Quartal 2023 angeschafft werden, die andere Hälfte im 4. Quartal 2024. Weitere 1,6 Milliarden Euro sind für Maßnahmen zur Erd- bebensicherheit von Krankenhäusern geplant. Der Großteil der Ausgaben soll über Mittel aus dem Wie- deraufbau- und Resilienz-Fonds der EU gedeckt werden. Auch die Staatsausgaben für das Gesundheitssystem soll- ten ursprünglich für die nächsten drei Jahre um 2 Milliarden Euro steigen. Der Haushaltsentwurf der neuen Regierung deutet jedoch Kürzungen an, so dass Marktexperten mit bis zu 300 Millionen Euro weniger pro Jahr rechnen. GTAI/IHK GROSSBRITANNIEN CE für Bauprodukte bis Juni 2025 zulässig Großbritannien hat die Frist für CE-gekennzeichnete Bauprodukte verlängert. Produkte, die unter die Bauverordnung (The Construction Products Regulation) fallen, dürfen bis 30. Juni 2025 sowohl mit dem CE-Kenn- zeichen als auch mit dem britischen UKCA-Label in Verkehr gebracht werden. Ab 1. Juli 2025 wird nur noch das UKCA-Zeichen anerkannt. Ein Leitfaden der britischen Regierung informiert zum Inverkehrbringen von Baupro- dukten. IHK Construction Products Regulation in Great Britain: gov.uk/guidance/construction-products-regulation-in-great- britain#construction-products-regulation-in-great-britain Ausführliche Informationen zu UK-Kennzeichnungs- pflichten und Produktzulassungen unter: ihk.de/rhein-neckar/ukca

GROSSBRITANNIEN Wirtschaftsbeihilfe neu geregelt

Seit Januar 2023 hat Großbritannien ein neues Beihilfegesetz (UK Subsidy Control Regime). Wie bei vielen anderen Gesetzen galt bis zum Austritt aus der EU das europäische Beihilferecht. Das neue britische Gesetz regelt nun, wie und unter welchen Bedingungen die öffentliche Hand im Vereinigten Königreich finanziell fördernd in die Wirtschaft eingreifen darf. Wettbewerbs- verzerrungen und ineffiziente Ausgaben sollen dadurch verhindert werden. Andererseits soll das öffentliche Interesse unterstützt werden, speziell das Erreichen von „net zero“ – also Klimaneutralität. GTAI/IHK Ausführliche Informationen zum UK Subsidy Control Regime: gov.uk/government/collections/subsidy-control-regime#uk- subsidy-control-regime-from-4-january-2023

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