IHK-Global Business Ausgabe 02/2023

EUROPA/ZENTRALASIEN

SPANIEN Plastiksteuer eingeführt

Verpackungen aus nicht-recycel- tem und nicht-recycelfähigem Kunststoff, die in Spanien erstmalig in Verkehr gebracht werden, sind seit 1. Januar 2023 mit einer Sondersteu- er belegt. Das gilt nicht nur für spanische Unternehmen, die Waren in solchen Verpackungen im Land in Verkehr bringen oder aus dem Ausland einführen, sondern auch für deren ausländische Lieferanten: Diese müssen ihren spanischen Kunden, die für die Steuererklärung notwendigen Angaben zur Plastikverpackung machen, damit die spanischen Abnehmer dann in Spanien die Steuererklärungen und Zahlungen korrekt vornehmen können. Für ausländische Unternehmen ist relevant, dass auch der Verbringungs- tatbestand darunterfällt: Wer also

Problem Plastikmüll: Spanien besteuert jetzt Kunststoffverpackungen, die nicht recycelbar sind.

in Spanien Waren erwirbt, um sie etwa danach in einem Warenlager aufzubewahren, ist Schuldner der Steuer für nicht-wiederverwendbare Plastikverpackungen, soweit sie nicht recycelten Kunststoff enthalten. Be- troffen sind etwa Konsignationslager und Amazon-Lager. Steuerschuldner müssen sich bei der Steuerbehörde für Sondersteuern in ein Register ein- tragen. Nichtansässige Steuerschuld-

ner müssen zusätzlich einen Vertreter (Representante) benennen, der vor dieser Behörde in ihrem Namen die Meldungen abgibt. AHK/IHK Weiterführende Informationen bietet die AHK Spanien unter: ahk.es/newsroom/news/news-details/ die-spanische-plastiksteuer-tritt-ab- 1-januar-in-kraft

NIEDERLANDE Nur registrierte Medizintechnik erlaubt Unternehmen, die medizintechnische Produkte in den Niederlanden vertreiben möchten, müssen diese bei der öffentlichen Agentur CBIG registrieren. Dies ist für einheimische Hersteller gleichermaßen verpflichtend wie für Anbieter aus EU- und Nicht-EU-Ländern. Zudem müssen sich bei der CBIG auch alle Unternehmen registrieren, die Medizintechnik-Produkte in den Niederlanden nur online vertreiben möchten. Auf der Website des Anbieters sollte auch eine entsprechende CBIG-Zertifizierung zu finden sein. Aus niederländischer Sicht dient dies der Qualitäts- sicherung und soll dabei helfen, den Vertrieb von Fälschungen zu unterbinden. GTAI/IHK CBIG-Verzeichnis von Online-Anbietern und Registrierung: aanbiedersmedicijnen.nl

SCHWEDEN Neue Verpackungs- verordnung in Kraft

Die AHK Schweden hat ein Mandat erhalten, für deutsche Unternehmen als Bevollmächtigte („produ- centombud“) zu agieren, die ab 1. Januar 2023 der erweiterten Herstellerverantwortung aus der neuen Verpackungsverordnung unterliegen. Wenn ein Unternehmen aus einem Land außerhalb Schwedens ein verpacktes Produkt oder eine Verpackung an einen Endverbraucher oder eine Privatperson in Schwe- den verkauft, unterliegt der Verkäufer den Rechtsvorschrif- ten zur erweiterten Herstellerverantwortung (EPR). Ein Produzent, der kein in Schweden eingetragenes Unterneh- men hat, darf der Kontrollbehörde, also der schwedischen Umweltschutzbehörde „Naturvårdsverket“, keine Selbst- auskunft erteilen. Er hat jedoch die Möglichkeit, eine in Schweden ansässige Herstellervertretung zu benennen. AHK/IHK Die AHK Schweden informiert zu den neuen Vorschriften unter: handelskammer.se > News > Neue Verpackungsverordnung

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