TIPPS
ARBEITSZEITREFORM Das sollten Unternehmen wissen Keine Acht-Stunden-Tage, sondern dafür eine wöchentliche Höchstarbeitszeit. Die Pläne der Bundesregierung zur Reform des Arbeitszeitgesetzes im Überblick
RECHT & STEUERN
rung die Arbeitszeiterfas- sung anpassen. Hierzu besteht bereits eine Pflicht. Neu soll sein, dass die Erfassung von Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit grundsätzlich elektronisch erfolgen muss. Was ändert sich für Betriebe? Aktuell noch nichts. Derzeit befindet sich das Reformvorhaben noch im frühen Stadium der Gesetz- gebungsverfahren. Besteht als Unternehmen trotzdem Handlungs- bedarf? Ja, denn unabhängig vom Ausgang der Arbeitszeit- reform sollten Unternehmen prüfen, ob sie ihren Pflichten bei der Arbeitszeiterfassung nachkommen.
Arbeitszeit auf bis zu zehn Stunden verlängert werden, unter anderem wenn dies später ausgeglichen wird. Was ist bei der Arbeitszeit- reform geplant? Union und SPD wollen laut Koalitionsvertrag „im Einklang mit der europäi- schen Arbeitszeitrichtlinie die Möglichkeit einer wöchent- lichen anstatt einer täglichen Höchstarbeitszeit schaffen“. Würde theoretisch bedeuten: Statt bisher acht Stunden pro Tag mehr Flexibilität. Aller- dings soll zum Beispiel ein Zwölf-Stunden-Tag bei entsprechendem Ausgleich nur möglich sein, wenn es der Tarifvertrag erlaubt. Was ist außerdem angedacht? Im Zuge der Arbeitszeitre- form will die Bundesregie-
Geplante Arbeits- zeitreform: Was bedeutet sie für die Präsenz im Betrieb?
Pflichten bei der Arbeitszeit- erfassung: ihk.de/rhein- neckar/arbeits zeiterfassung
Was ist die aktuelle Regelung? Laut Arbeitszeitgesetz darf „die werktägliche Arbeits- zeit der Arbeitnehmer acht Stunden nicht überschreiten.“ In Ausnahmefällen kann die
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IHK Magazin Rhein-Neckar 06 | 2026
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