IHK-Global Business Ausgabe 5/2026

ZOLL & AUSSENWIRTSCHAFTSRECHT

ZOLL Erteilung von zollrechtlichen Bewilligungen Aufgrund einer Änderung von Art. 24 UZK- DVO rückt neben der zollrechtlichen auch die steuerrechtliche Zuverlässigkeit stärker in den Fokus. Nach Art. 39 Buchst. a) UZK darf ein Antragsteller keine schwerwiegenden oder wiederholten Verstöße gegen zoll- oder steuer- rechtliche Vorschriften und keine schweren Straftaten im Rahmen seiner Wirtschaftstätig- keit begangen haben. Das bedeutet, dass die Zollverwaltung steuerrechtliche Verstöße berücksichtigen muss, obwohl dieser Bereich in Deutschland teilweise originär in die Zuständig- keit der Landesfinanzbehörden fällt. Daraus ergibt sich ein behördenübergreifendes Prüfver- fahren unter Einbindung der zuständigen Finanzämter. Zur Überprüfung der steuerrechtlichen Zuver- lässigkeit ist bei Antragstellung künftig die An- gabe der Steuer-Identifikationsnummer (Steu- er-ID) der relevanten Personen und Benennung des zuständigen Finanzamts erforderlich. Die Steuer-ID dient der eindeutigen Identifikation der betroffenen Personen und reduziert zugleich den Bedarf an weiteren sensiblen Daten (zum Beispiel Personalausweisnummern oder voll- ständigen Adressangaben). Die Finanzämter übermitteln ihre Erkenntnisse im Wege einer standardisierten „Rot/Grün“-Meldung an die Zollbehörde. Zoll/IHK

EU Neuer Zollkodex beschlossen

Am 26. März 2026 haben sich der Rat der EU und das EU-Parla- ment auf eine neue Verordnung der zollrechtliche Rahmenbe- dingungen der EU geeinigt. Kernpunkte sind unter anderem folgende: Eine neue EU-Zollbehörde (EUCA) mit Sitz in Lille wird die Ri- sikoanalyse und das Krisenmanagement in allen Mitgliedstaaten koordinieren – wobei die nationalen Behörden ihre operativen Zu- ständigkeiten behalten. Der EU-Zoll-Datenhub wird zur einheitlichen Plattform für die Datenübermittlung in der gesamten EU. Für Importeure und Ex- porteure bedeutet dies eine Abkehr von fragmentierten nationalen IT-Systemen – eine erhebliche operative Umstellung, die bereits jetzt Vorbereitungen erfordert. „Trust and Check“ – ein neuer Händlerstatus auf Basis des AEO- Konzepts (Authorised Economic Operator) der eine schnellere Abfertigung und reduzierte Kontrollen für die transparentesten Wirtschaftsbeteiligten bietet. Inwieweit sich Investitionen in die Compliance bezahlt machen werden, wird sich zeigen. E-Commerce-Plattformen sind der „Importeur“ für Fernverkäufe. Keine Abwälzung der Compliance-Verantwortung mehr auf den Verbraucher. Systematische Verstöße werden sanktioniert. Der De-minimis-Schwellenwert für Importsendungen von 150 Euro wird abgeschafft. Ab dem 1. Juni 2026 gilt ein Pauschal- zoll von 3 Euro pro Artikelkategorie in Kleinsendungen – eine Übergangsmaßnahme, bis der Data Hub in Betrieb ist und die normalen Zollsätze gelten. Die technischen Einzelheiten der Verordnung müssen noch von Rat und Parlament festgelegt werden. Die neuen Zollvorschriften treten zwölf Monate nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU vollständig in Kraft. DIHK/IHK

HYBRID-VERANSTALTUNG

10. JUNI 2026 Unterlagencodierung: Der Weg durch den Codierungsdschungel

sind. Sie erfahren, wie Sie Codes sicher nachschlagen, welche Nachweise nötig sind und welche IT-Tools wie EZT Online und ATLAS-Software Sie dabei unterstützen. Im Einzelnen werden behandelt Überblick über europäische und nationale Maßnahmen, Verbote und Beschränkungen Richtige Codierung von Zollanmel - dungen anhand praktischer Beispiele Umgang mit sensiblen Warengrup- pen wie Kulturgütern, Tierfellen oder Betäubungsmitteln Einordnung von Embargos nach Ländern, Waren und Personen

TERMIN UND UHRZEIT: Mittwoch, 10. Juni 2026, 09:00 bis 16:30 Uhr TEILNAHMEENTGELT: 320 Euro für IHK-Mitglieder 480 Euro für Nichtmitglieder

S owohl bei Einfuhr- als auch bei Ausfuhranmeldungen müssen abfertigungsrelevante Informationen in codierter Form übermittelt werden. Dabei sind sowohl europäische als auch nationale Vorgaben – darunter Verbote, Beschränkungen und Genehmigungspflichten – einzuhalten. Fehlerhafte oder fehlende Codierun- gen führen schnell zu Problemen in der Zollabfertigung. Die Hybrid-Veranstaltung zeigt pra - xisnah, wie Sie die richtigen Codierun- gen auswählen und welche Unter- lagencodes – etwa Y901, X002 oder Y922 – in welchen Fällen erforderlich

PROGRAMM UND ANMELDUNG ihk.de/rhein-neckar/unterlagen- codierung IHRE ANSPRECHPARTNERIN: Andrea Förster 0621 1709-164  andrea.foerster@rhein-neckar.ihk24.de

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IHK Global Business 05/2026

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