IHK-Global Business Ausgabe 5/2026

EU / MERCOSUR

Abbau von Bürokratie und technischen Handelshemmnissen

Zusätzlich zum Zollabbau sieht das Abkommen eine Reduktion von Bürokratie und Kosten vor und verein- facht die Verfahren für die Vermarktung von Waren und Produkten zwischen den beiden Regionen. Unternehmen aus dem Mercosur und der EU dürften außerdem eine größere Wettbewerbsfähigkeit und teilweise einen besse- ren Zugang zum öffentlichen Beschaffungsmarkt in den Teilnehmerländern erhalten. Dies spielt vor allem für die Bereiche Infrastruktur, Technologie und Dienstleistungen eine wichtige Rolle. Außerdem werden zusätzliche Instrumente zur Beilegung von Handelskonflikten zwischen den Akteuren beider Wirtschaftsräume geschaffen. Dies stärkt die Rechtssicher- heit im Handel, indem es die Planbarkeit erhöht und das Risiko rechtlicher Auseinandersetzungen senkt. Starke Handelsbeziehungen ausbauen Die EU verbindet mit dem Mercosur-Raum bereits enge Wirtschaftsbeziehungen. So ist sie in Bezug auf den Warenverkehr dessen zweitgrößter Handelspartner: Fast 17 Prozent des Gesamthandels des Mercosur entfiel im Jahr 2024 auf die Europäische Union. Der Mercosur ist umgekehrt der zehntgrößte Handelspartner der EU bei Waren. Insgesamt belief sich das Handelsvolumen der EU mit dem Mercosur 2024 auf über 111 Milliarden Euro (Ausfuhren: 55,2 Milliarden Euro und Einfuhren: 56 Mil- liarden Euro). Mit der Unterzeichnung des Abkommens im Januar 2026 und seiner vorläufigen Anwendung seit 1. Mai 2026 hat daher ein neues Kapitel in den Wirtschaftsbeziehun- gen der beiden Blöcke begonnen. Dieses hat auch aus strategischer, geopolitischer Perspektive großes Gewicht für die EU und europäische Unternehmen. Angesichts wachsender globaler Konflikte und zunehmender protekti- onistischer Maßnahmen strebt die EU an, ihre Verbindun- gen zu Lateinamerika auszubauen und ihre Abhängigkeit von einzelnen großen Handelspartnern zu verringern. Im Mercosur-Raum sieht sich die EU jedoch einem inten- siven Wettbewerb ausgesetzt. China stärkt kontinuierlich seine strategischen Beziehungen in Mittel- und Südame- rika und baut seine Präsenz gezielt aus. Auch die USA intensivieren ihre Aktivitäten, um von Lateinamerika als Rohstofflieferant und Absatzmarkt zu profitieren. Mit dem Abkommen kann sich die EU als verlässlicher alternativer Partner etablieren. Zugleich bietet das Abkommen den Mercosur-Staaten die Möglichkeit, ihrerseits Abhängigkei- ten zu reduzieren und ihre Wirtschaftsbeziehungen breiter aufzustellen. Ursprungsregeln und Ursprungsnachweis Voraussetzung für die zollbegünstigte oder zollfreie Einfuhr in einen der beiden Blöcke ist der präferenzielle Ursprung der Ware. Die Ursprungsregeln sind jenen der zuletzt von der EU abgeschlossenen Handelsabkommen

Viel Verkehr im Hafen von Montevideo: Um die Vorteile des Freihandelsabkommens nutzen zu können, sind entsprechende Ursprungsnachweise erforderlich.

gängigen Regeln wie der Positionswechsel oder eine Wert- schöpfungsregel zwischen 40 und 55 Prozent ähnlich. In manchen Fällen auch ein spezifischer Produktionsprozess. Die Ursprungsregeln finden Sie in der vom deutschen Zoll bereitgestellten Datenbank WuP online oder der Access- 2Markets-Datenbank. Als Ursprungsnachweis wird ausschließlich die Erklärung zum Ursprung auf Handelsdokumenten dienen. Der Wort- laut lautet: „Der Ausführer (Referenznummer des Ausführers . …1) der Waren, auf die sich dieses Handelspapier bezieht, er- klärt, dass diese Waren, soweit nichts anderes angegeben, präferenzbegünstigte Ursprungswaren …2 sind.“ Für Sendungen mit einem Wert über 6.000 Euro an präferenzberechtigten Waren ist eine Registrierung als Registrierter Ausführer (REX) vorgesehen. Bestehende Registrierungen können verwendet werden. Nachdem das Abkommen im Amtsblatt L 2026/186 vom 27. Februar 2026 veröffentlicht wurde, können die Merco- sur-Staaten auf Lieferantenerklärungen ebenfalls genannt werden. IHK/GTAI/EU-Kommission

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