IHK-Global Business Ausgabe 11/2023

ZOLL & AUSSENWIRTSCHAFTSRECHT

bescheid“ ist eine Bescheinigung des BAFA, mit der auf der Basis einge- reichter Unterlagen rechtsverbindlich festgestellt wird, dass ein konkretes Ausfuhrvorhaben weder verboten noch genehmigungspflichtig ist. Die Gebührenverordnung enthält eine Gebührenbefreiung für Rechts- geschäfte und Handlungen bis zu einem Wert von 5.000 Euro. Ein Gebührenzuschlag von 10.000 Euro ist für solche Rechtsgeschäfte und Handlungen vorgesehen, deren Wert 100.000.000 Euro übersteigt. BAFA/IHK ZOLL ATLAS: Übergangsfrist verlängert Die Frist für die Umstellung auf das ATLAS-Release AES 3.0 und das ATLAS-Release 9.1 wurde noch- mals um einen Monat bis zum 30. No- vember 2023 verlängert. Für die Internet Ausfuhranmeldung IAA Plus

endet der Releasewechsel voraussicht- lich zum 1. Dezember 2023. Dieser Releasewechsel führt teilweise zu erheblichen Umstellungen. Zoll/IHK Wesentliche Änderungen finden Sie unter: ihk.de/rhein-neckar/atlas

BAFA Genehmigungen ab 2024 kostenpflichtig Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat am 15. September 2023 eine Gebührenverordnung für die Bereiche Kriegswaffenkontrolle, Exportkontrolle und Investitionsprü- fung veröffentlicht. Ab 1. Januar 2024 werden diverse Leistungen des Bundes- amtes für Wirtschaft und Ausfuhrkont- rolle (BAFA) gebührenpflichtig, darunter auch Ausfuhrgenehmigungen für Dual-Use-Güter (Güter mit einem doppelten Verwendungszweck). Die Genehmigungsgebühren für Dual-Use Ware belaufen sich auf 159 bis 315 Euro. Die Gebühren nach dem Gebührenverzeichnis werden auf zwei Prozent des Wertes des betreffenden Gutes begrenzt. Bestimmte Leistungen bleiben gebührenfrei. Dazu gehören zum Beispiel „Nullbescheide“. Ein „Null-

EXPORTKONTROLLE Dual-Use-Liste aktualisiert

Die Liste der Güter mit doppel- tem Verwendungszweck (Dual Use) gemäß Anhang I der Verordnung (EU) 2021/821 wird regelmäßig aktualisiert, um internationale Ver- pflichtungen einzuhalten. Wie das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) mitteilt, hat die EU-Kommission die Aktualisierung der EU-Dual-Use-Verordnung auf den Weg gebracht. Die entsprechende Delegierte Verordnung wird voraus- sichtlich ab Mitte November 2023 in Kraft treten. Die Liste umfasst Güter, die sowohl zu zivilen als auch zu militärischen Zwecken genutzt werden können und deshalb einer Ausfuhrge- nehmigung bedürfen. BAFA/IHK RUSSLAND Leitfaden gegen Sanktionsumgehungen Die Europäische Kommission hat einen Leitfaden veröffentlicht, wie Unternehmen Risiken der Umge- hung von Sanktionen erkennen, bewerten und vermeiden können. Unternehmen aus der EU sind dazu verpflichtet, beim Handel mit Drittlän- dern eine Sorgfaltsprüfung durchzu- führen. Damit soll sichergestellt werden, dass die Geschäftspartner die EU-Sanktionen nicht umgehen. Der Leitfaden soll bei der konkreten Umsetzung Hilfestellung geben und behandelt folgende Themen: • Schritte, die bei der strategischen Risikobewertung vorgenommen werden müssen • Leitlinien für die Umsetzung einer verstärkten Sorgfaltspflicht für Unternehmen, die den Risiken der

HYBRID-VERANSTALTUNG

16. NOVEMBER 2023 Lieferantenerklärungen

korrekt erstellen Zum Jahreswechsel sind traditionell Lieferantenerklärungen (LE) einzu - holen und auszustellen. Die LE sind als Nachweise des präferenziellen Ursprungs oder eines bestimmten Be- oder Verarbeitungsgrades einer Ware innerhalb der EU geeignet und dienen als Vorpapier bei der Ausstel - lung von förmlichen Präferenznach - weisen. LE gehören zu den am häu - figsten ausgestellten Dokumenten. Dennoch ergeben sich in der Praxis viele Fragen, weil Informationen oft komprimiert dargestellt und zudem häufig geändert werden. Im Einzelnen werden behandelt: •  Überblick und Bedeutung aller Lieferantenerklärungen (LE) •  Überblick über das Präferenzur - sprungsrecht der EU für Zwecke der LE (Ursprungsregeln) •  Formelle Anforderungen und Wort -

laut der LE nach VO 2015/2447 Anhang 22-15 und 22-16 •  Überblick über die Präferenzländer •  Kumulierungsvermerke in LE •  Zollamtliche Überprüfung einer LE (INF 4) •  Beispiele und Übungen TERMIN UND UHRZEIT: Donnerstag, 16. November 2023, 09:00 bis 17:00 Uhr TEILNAHMEENTGELT: 265 Euro für IHK-Mitglieder, 395 Euro für Nichtmitglieder PROGRAMM UND ANMELDUNG: ihk.de/rhein-neckar/system/ veranstaltungssuche/vstdetail- antrago/5232590/26572 IHRE ANSPRECHPARTNERIN: Andrea Förster 0621 1709- 164  andrea.foerster@rhein-neckar.ihk24.de

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