ZOLL & AUSSENWIRTSCHAFTSRECHT
IHK Global Business Impressum Herausgeber Industrie- und Handelskammer (IHK) Rhein-Neckar Geschäftsbereich International L 1, 2, 68161 Mannheim www.ihk.de/rhein-neckar Redaktion Georg Müller (verantw.) Tel. 0621 1709-228 global-business@rhein-neckar.ihk24.de Erscheinungsweise monatlich (11 Ausgaben im Jahr) Redaktionsschluss jeweils am 20. des Vormonats Gesamtherstellung, Verlag, Druck, Anzeigenservice Prüfer Medienmarketing Endriß & Rosenberger GmbH Ooser Bahnhofstr. 16 76532 Baden-Baden Tel. 07221 211917 medienmarketing@pruefer.com www.pruefer.com Verlags-/Anzeigenleitung Andrea Albecker Es gilt die Anzeigenpreisliste Nr. 46 vom Januar 2024 Satz, Layout .punto design Werbeagentur Bernhard Kück 69469 Weinheim www.puntodesign.de IHK Global Business wird unter ande - rem in Zusammenarbeit mit Germany Trade and Invest – Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarke - ting mbH erstellt. Die Informationen werden von uns mit größter Sorgfalt zusammengetragen, recherchiert und verarbeitet. Eine Gewähr für die Richtigkeit kann jedoch nicht übernommen werden. Dieser Informationsdienst ist für Unter - nehmen des IHK-Bezirks kostenfrei. Datenschutzrechtliche Informationen www.ihk.de/rhein-neckar/datenschutz Mitgliederservice Bei nicht gewünschter Zeitschriften- belieferung, Mehrfachzustellungen oder Adressänderungen wenden Sie sich bitte per E-Mail an: global-business@rhein-neckar.ihk24.de
EU Neues Außenhandelstool „Access2Conformity“
ZOLL A B C Wer mit Zoll, Exportkontrolle und dem Ausstellen von Ausfuhrdokumenten zu tun hat, muss mit Fachbegriffen sicher umgehen können. Doch was verbirgt sich dahinter? Wir erklären in dieser Rubrik wichtige Begriffe und ihre Ab - kürzungen und stellen die zuständigen Behörden und Ministerien vor. Außenwirtschaftsprüfung Unter einer Außenwirtschaftsprüfung versteht man die Überwachung von Un - ternehmen durch Finanzbehörden, bei der die Einhaltung des geltenden Au - ßenwirtschaftsgesetzes überprüft wird. Anhand betrieblicher Aufzeichnungen und Dokumente wird in Unternehmen der Waren- und Dienstleistungsverkehr sowie der Zahlungs- und Kapitalverkehr mit dem Ausland kontrolliert Ausfuhrgenehmigung Für die Ausfuhr von Ware, deren Ausfuhr beschränkt ist, muss eine Ausfuhrgeneh - migung erteilt werden. In Deutschland wird die Ausfuhrgenehmigung vom Bun - desamt für Wirtschaft und Ausfuhrkont - rolle (BAFA) erteilt. Bei Erzeugnissen der Land- und Forstwirtschaft genehmigt die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) die Ausfuhr. Geprüft werden Waren, für die eine Ausfuhrgenehmigungspflicht vorliegt. Vor allem werden Waren kontrolliert, die aus außen- und sicherheitspolitischen Gründen relevant sind, wie Waffen, Rüstungsgüter und Güter mit doppel - tem Verwendungszweck (Waren, die für zivile und militärische Zwecke verwendet werden können).
In das Access2Markets-Portal wurde das neue EU-Außenhan-
delstool „Access2Conformity“ integ- riert. Es ermöglicht Ausführern zu überprüfen, ob Export-Produkte auch in der EU getestet und zertifiziert werden können, anstatt diese Verfahren im Zielland (erneut) durchführen zu müssen. Dies soll zum internationalen Bürokratieabbau beitragen, da Unter- nehmen so EU-Abkommen zur gegen- seitigen Anerkennung in Drittländern besser nutzen können. Mit Access2Conformity können Exporteuren zudem festzustellen, wo in der EU sie Produktprüfungen und -zertifizierungen durchführen können, wenn sie in bestimmte Drittländer exportieren. Dies gilt für Australien, Kanada, Japan, Neuseeland, die Ver- einigten Staaten und die Schweiz. Bei einer Suche im Portal nach Gütern, die von Abkommen zur gegenseiti- gen Anerkennung mit den jeweiligen Ländern abgedeckt sind, erscheint nun ein automatischer Hinweis auf die relevanten Konformitätsbewertungs- stellen. EU/IHK
RUSSLAND BAFA-Merkblatt veröffentlicht
Das BAFA hat ein Merkblatt zum Außenwirtschaftsverkehr mit Russland veröffentlicht. Dieses bietet eine Übersicht über die Handelsbe- schränkungen und Finanzsanktionen im Rahmen der von der EU gegen die Russland Föderation verhängten Embargo-Regelungen. Inhalte des Merkblattes sind zum Bespiel die einzelnen Einfuhr- und Ausfuhrverbo- te, die Dienstleistungsverbote sowie Informationen zu den Besonderheiten bei dem Verkaufsverbot und den Ausnahmegenehmigungen. BAFA/IHK Das Merkblatt und Informationen zu den Russland-Sanktionen finden Sie unter: ihk.de/rhein-neckar/russland
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