IHK-Global Business Ausgabe 03/2023

ASIEN-PAZIFIK

Stau und Smog: Die Straßen in Indiens Ballungszentren sind notorisch verstopft. E-Busse sollen helfen, die Feinstaub- belastung zu verringern.

INDIEN Nahverkehr soll grüner werden

Die Regierung in Indien setzt im Transportsektor verstärkt auf nachhalti- ge Konzepte. Im Mittelpunkt stehen Lösun- gen für die emissionsfreie Beförderung auf der letzten Meile durch Busse, Taxis und Rikschas mit Elektroantrieb sowie der Nah- und Regionalverkehr auf der Schiene. Ein Beispiel ist der Ausbau der Metro- netze: Derzeit gibt es in 18 Städten U-Bahn- und Schnellbahnstrecken. Bis 2030 sollen 50 Städte über ein Metronetz verfügen, so die Pläne der Regierung. Die Investitionen für die im Bau befindlichen Metrostrecken belaufen sich derzeit schätzungsweise auf

knapp 42 Milliarden US-Dollar. Auch die deut- sche Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) be- teiligt sich finanziell an Metroprojekten, unter anderem in Mumbai, Nagpur und Surat. Außerdem will die indische Regierung bis 2027 landesweit 50.000 E-Busse auf die Straße bringen. Ende 2022 waren es erst 3.000. Die Kosten für den Ausbau der Elektrobusflotte werden auf insgesamt 12 Milliarden US-Dollar geschätzt. Im Rahmen ihres Förderprogramms für Elektromobilität „FAME Phase II“ unter- stützt die Zentralregierung die Anschaffung von 7.000 E-Bussen mit 430 Millionen US- Dollar. GTAI/IHK

1,5 MILLIARDEN US-DOLLAR investiert Indien allein ins Metronetz der Haupt- stadtregion Delhi.

THAILAND Neuerungen im Gesellschaftsrecht

• Bei Zusammenschlüssen von Unter- nehmen ist künftig auch ein „mer- ger“ möglich, bei dem eine der be- teiligten Gesellschaften juristische Person bleibt, während die anderen diesen Status einbüßen und nicht mehr existieren. Bisher kannte der CCC bei Fusionen lediglich die Form der „amalgamation“: Dabei entsteht durch Verschmelzung von zwei oder mehr Unternehmen ein neues Unternehmen; die bisherigen verlie- ren ihre Eigenschaft als juristische Person. GTAI/IHK

Durch Anpassungen des thailändischen „Civil and

• Das Einberufen einer Gesellschaf- terversammlung muss nicht mehr in einer Lokalzeitung bekannt gemacht werden (außer bei Inhaber-Aktien). • Sitzungen der Direktoren in digitaler Form sind möglich, sofern die Gesell- schaftssatzung dies nicht untersagt und rechtliche Vorgaben zu digitalen Meetings beachtet werden. • Damit ein registrierter Gesell- schaftsvertrag (Memorandum of Association) gültig bleibt, muss die Gesellschaftsgründung binnen drei Jahren ab Registrierung erfolgen.

Commercial Code“ (CCC) ergeben sich Änderungen unter anderem im Bereich der Limited Company. Diese traten im Februar 2023 in Kraft. Die wichtigsten Neuerungen: • Künftig können schon zwei oder mehr Personen eine Limited Company gründen; bisher waren mindestens drei Gründungsgesell- schafter (promoters) nötig.

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ihk.de/rhein-neckar

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