IHK-Global Business Ausgabe 03/2023

LIEFERKETTENGESETZ

Wer liefert was? Unternehmen müssen ihre Bezugsquellen mit Blick auf Menschenrechte und Umweltschutz genau belegen und weltweit nachverfolgen lassen.

Das neue Regelwerk aus Lieferantensicht

Seit 1. Januar 2023 gilt das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) für Unternehmen ab 3.000 Beschäftigten. Viele versenden derzeit Fragebögen und Verhaltenskodexe (Codes of Conduct, CoC) an Lieferanten, die diese beantworten oder unterschreiben sollen. Dabei ist vieles im Fluss. Wir ordnen die Situation aus Zulieferersicht vorläufig ein.

durchlesen, ob er nicht an einer Stelle irgendetwas enthält, auf das ich mich nicht verpflichten kann. Das ist tatsächlich eine der Heraus- forderungen des LkSG. Dieses sieht vor, dass die dem Gesetz unterlie- genden Unternehmen zur Prävention vertragliche Zusicherungen ihrer unmittelbaren Zulieferer einzuholen haben (§6, Abs. 4 LkSG). Dabei müs- sen sich die vom Gesetz betroffenen Unternehmen von ihren unmittel- baren Zulieferern zusichern lassen, dass sie die verlangten menschen- rechtlichen und umweltbezogenen Erwartungen ihres Kunden einhalten und ihrerseits entlang der Lieferkette angemessen adressieren. Deshalb die Flut an CoCs.

Zudem müssen betroffene Unter- nehmen laut §12 Abs. 2 LkSG erst spätestens vier Monate nach Ende ihres Geschäftsjahres ihren Berichts- pflichten nachkommen. Zuständige Kontrollbehörde ist gemäß §19 Abs. 1 LkSG das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Viele Unternehmen müssen also erstmals zum 30. April 2024 ihre Berichte bei der BAFA einreichen. Es kann daher gut sein, dass Sie erst in den nächsten Monaten kontaktiert werden. Wie kann ich meinen Aufwand reduzieren? Was mache ich zum Beispiel mit der Flut von Codes of Conduct (CoC)? Jeder meiner Kunden schickt mir seinen eigenen zu. Jeden muss ich genau

Matthias Kruse IHK Rhein-Neckar

Bisher ist noch keiner Ihrer Kunden mit Fragebögen, Verhaltenskodexen, Schulungsaufforderungen oder ähnlichem an Sie herangetreten? Dann kann das noch kommen. Denn Unternehmen, die unter das Gesetz fal- len, müssen die Risiken in ihren Liefer- ketten zunächst einmal priorisieren, um „angemessen und wirksam bei ihrem Be- mühen zum Vermeiden von Menschen- rechtsverletzungen und ausgewählter Umweltrisiken vorzugehen“. Wenn Ihre Kunden also das Gefährdungsrisiko bei Ihnen als geringer als bei anderen Lieferanten ansehen, kann es sein, dass sie erst später auf Sie zukommen.

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IHK Global Business 03/2023

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