IHK-Magazin Ausgabe 07/2022

gelten für Anlagen, bei denen der Betrieb von Duschen zu den gewöhn- lichen betrieblichen Abläufen gehört. In Arbeitsräumen in Arbeitsstätten (außerhalb der öffentlichen Nichtwohn- raturen als Mindesttemperaturen. Unternehmen können also von den Vorgaben der Arbeitsschutzrichtlinie im Durchschnitt um 1 Grad nach unten abweichen, müssen dies jedoch nicht. An Büroarbeitsplätzen sind also auch 19 statt wie bisher 20 Grad zulässig. gebäude) gelten die oben genannten Maximaltempe- Für Gas- und Wärmeliefe- ranten gelten eine Reihe von Informationspflichten, wenn sie Eigentümer von Wohngebäuden oder Nutzer von Wohneinheiten leitungs- gebunden mit Gas oder Wärme beliefern. Sie müssen ihren Kunden unter anderem den Energieverbrauch und die Energiekosten der vorange- gangenen und künftigen Abrech- nungsperiode mitteilen, aber auch das rechnerische Einsparpotenzial

des Gebäudes bei Absenkung der Durchschnittstemperatur um einen Grad.

In Arbeitsräumen darf die Lufttemperatur zudem – je nach Art und Schwere der Arbeit – Temperaturen von 12 bis 19 Grad nicht

Eigentümer von Wohnge- bäuden mit weniger als zehn Wohneinheiten haben diese Informationen der

übersteigen. Das ist durchschnittlich 1 Grad weniger als die Mindesttempe- ratur, die in der Arbeitsschutzricht- linie für Raumtemperaturen vorgese- hen ist.

Lieferanten unverzüglich an die Nutzer weiterzuleiten. Eigentümer von Wohngebäuden mit mindestens zehn Wohneinheiten müssen den Nut- zern diese Informationen bis zum 31. Oktober 2022 mitteilen, ergänzt um spezifische Angaben zu der jeweiligen Wohneinheit. Erhalten sie vom Energielieferanten nur allgemei- ne Informationen, etwa für das Gesamtgebäude, müssen sie auf Grundlage typischer Verbräuche bis zum 31. Januar 2023 eine individuali- sierte Mitteilung erstellen. Sie sind zudem verpflichtet, Kontaktinforma- tionen und eine Internetadresse einer Verbraucherorganisation, einer Energieagentur oder sonstigen Einrichtung mitzuteilen, beziehungs- weise auf die Kampagne „80 Millio- nen gemeinsam für Energiewechsel“ mit entsprechenden Tipps hinzuwei- sen.

Dezentrale Trinkwasserer- wärmungsanlagen (Durch- lauferhitzer oder Boiler) müssen ausgeschaltet werden, wenn deren Betrieb

überwiegend zum Händewaschen vorgesehen ist.

Bei zentralen Trinkwasser- erwärmungsanlagen muss die Temperatur auf das Maß reduziert werden, „das nach den allgemein anerkannten

Regeln der Technik erforderlich ist, um ein Gesundheitsrisiko durch Legionellen im Wasser zu vermeiden“. Nach der Empfehlung des Umwelt- bundesamtes liegt diese Temperatur bei Anlagen mit mehr als 400 Litern zwischen 55 bis 60 Grad. Ausnahmen Mit Select haben Sie den Wal Energiepreise können einen be - fristeten Zuschuss erhalten. Die Antragsfrist für das sogenannte Energiekostendämpfungspro - gramm wurde verlängert. Mehr unter Energiekosten- dämpfungsprogramm Antragsfrist verlängert Unternehmen mit hohen Zusatz - kosten aufgrund gestiegener

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IHK Magazin Rhein-Neckar 07 | 2022

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