In allen anderen Fällen (also wenn er sich zB gegen die Tat oder Schuldfrage oder gegen die gesamte Strafverfügung richtet) tritt durch rechtzeitige Einbrin- gung des Einspruches die Strafverfügung außer Kraft. Es ist das ordentliche Verfahren einzuleiten . Bei der Erlassung des Straferkenntnisses ist die Behörde an den Inhalt der außer Kraft getretenen Strafverfügung in keiner Weise gebun- den. Die später in einem Straferkenntnis verhängte Strafe darf jedoch nicht strenger sein.
5.2. Anonymverfügung (§ 49a VStG)
Durch Verordnung kann das oberste Organ zur Verfahrensbeschleunigung ein- zelne Tatbestände bestimmen, bei denen eine im Vorhinein festgesetzte Geld- strafe bis zu 365 € mit einer sogenannten Anonymverfügung vorgeschrieben werden kann. Die Anonymverfügung ergeht an eine Person, von der anzuneh- men ist, dass sie den Täter leicht feststellen kann. Wird der Strafbetrag binnen vier Wochen eingezahlt, so erfolgen keine weiteren behördlichen Ermittlungen. Die Anonymverfügung darf von der Behörde im Zusammenhang mit dem Emp- fänger keine weitere Berücksichtigung erfahren. Die Daten sind spätestens nach sechs Monaten zu löschen.
Erfolgt die Einzahlung des Strafbetrages nicht (oder nicht mittels des Beleges) binnen vier Wochen, so ist die Anonymverfügung gegenstandslos und die Be- hörde hat den Täter auszuforschen.
5.3. Organmandat (Organstrafverfügung) (§ 50 VStG)
Besonders geschulte Organe der öffentlichen Aufsicht können behördlich er- mächtigt werden 141 , wegen bestimmter von ihnen dienstlich wahrgenommener
141 Für Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes bedarf es keiner solchen individuellen Er- mächtigung. Diese sind bereits gesetzlich gemäß § 50 Abs 9 VStG zur Vornahme ermächtigt.
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