Verwaltungsverfahrensrecht 2026

Kopier- und Vervielfältigungsverbot:

Da die Darstellung in weiten Teilen über die Wiedergabe von Gesetzestexten und Standardlehrsätzen wesentlich hinaus geht, darf kein Teil des Skriptums (außer durch die Verwaltungsakademie zur bestimmungsgemäßen Verwendung im Rahmen der dienstlichen Ausbildung) in irgendeiner Form ohne ausdrückliche Zustimmung reproduziert, elektronisch gespeichert, verarbeitet, vervielfältigt oder verbreitet werden.

Mag. a Dr. in Astrid Perner

Salzburg, am 3. März 2026

IV

Made with FlippingBook Digital Publishing Software