Verwaltungsverfahrensrecht 2026

g.) Schluss des Ermittlungsverfahrens (§ 39 Abs 3 bis 5 AVG)

Wenn die Sache zur Entscheidung reif ist, kann die Behörde das Ermittlungsver- fahren für geschlossen erklären. Die Erklärung hat nach Möglichkeit in der mündlichen Verhandlung, in allen anderen Fällen schriftlich zu ergehen. Das Ermittlungsverfahren ist auf Antrag einer Partei fortzusetzen, wenn diese glaubhaft macht, dass neue Tatsachen oder Beweismittel vorliegen, die voraus- sichtlich zu einem anders lautenden Bescheid führen werden. Ohne ihr Ver- schulden hat die Partei diese Tatsachen oder Beweismittel nicht vor Schluss des Ermittlungsverfahrens vorbringen können. Wenn die Behörde nach Schluss des Ermittlungsverfahrens den Bescheid nicht binnen acht Wochen erlässt, gilt das Ermittlungsverfahren als nicht mehr ge- schlossen.

h.) Großverfahren (§§ 44a – 44f AVG)

Für Großverfahren (mehr als 50 Personen voraussichtlich beteiligt) gelten be- sondere Bestimmungen (Ediktalverfahren). In diesem Fall wird der Antrag mit Hinweis auf die Möglichkeit schriftlicher Einwendungen in zwei Tageszeitungen im Bundesland und im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ verlautbart 78 . Dieses Edikt hat die Wirkung einer Verständigung der Parteien. Die Einwendungsfrist beträgt mindestens sechs Wochen. Auch die Ladung zur mündlichen Verhand- lung, der Inhalt der Verhandlungsschrift sowie die Zustellung von Schriftstücken kann im Ediktalverfahren erfolgen. Sofern möglich hat die Behörde auch im In- ternet Schriftstücke bereitzustellen.

78 Im Rahmen der Novellierung des AVG durch das Gesetz BGBl I Nr 82/2025 wird das Amtsblatt zur Wiener Zeitung durch das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ersetzt. In dieser Verlautbarung ist auch ein Hinweis auf die im Bundesland weit verbreiteten zwei Tageszei- tungen aufzunehmen. Ab wann diese Neuerung allerdings in Kraft treten wird, hängt von einer Kundmachung des Bundeskanzlers ab, der die Verfügbarkeit erst verlautbaren wird. Gerechnet wird voraussichtlich frühestens ab Mitte des Jahres 2026, möglicherweise auch erst mit dem Jahr 2027.

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