IHK-Magazin Ausgabe 03/2023

TIPPS

SCHLICHTUNGSVERFAHREN Gemeinsam Lösungen finden Meinungsverschiedenheiten kommen in den besten Ausbildungsverhältnissen vor. Bei Konflikten unterstützt die IHK.

AUS- BILDUNG

D ie Aufnahme einer Aus- bildung ist für Jugend- liche ein neuer Lebensab- schnitt, der viele Änderungen mit sich bringt. Das läuft nicht immer spannungsfrei ab, auch im Verhältnis von Auszubilden- den und Ausbildern. Manch- mal können Vorstellungen über Rechte und Pflichten weit aus- einanderliegen, etwa hinsicht- lich Verhalten, Leistungen und Fehlzeiten. Mitunter verhärten sich die Konflikte und es folgen Abmahnungen, Kündigungen und schließlich sogar arbeits- rechtliche Auseinandersetzun- gen um die Gültigkeit dieser Maßnahmen. Das war auch bei einem mittel- ständischen IT-Dienstleister aus der Region der Fall. Der Geschäftsführer berichtet, dass sein Betrieb gerne und mit guten Ergebnissen ausbildet. Nur bei einem Auszubildenden seien häufige Unpünktlich- keit und Respektlosigkeiten gegenüber den Ausbildern

„Deshalb legt § 111 Abs. 2 Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) fest, dass bei Streitigkeiten aus einem Berufsausbildungsver- hältnis ein Schlichtungsver- such unternommen werden muss, bevor der Prozessweg beschritten werden darf“, erklärt Jürgen Mohrhardt, IHK-Bereichsleiter gewerblich- technische Berufsausbildung. Die Leitung des Schlichtungs- verfahrens obliegt einem Ausschuss, der paritätisch von Arbeitgeber- und Arbeitneh- mervertretern beschickt wird. Für die Kompromissfindung ist das von Vorteil: Als neutrale Instanz bietet der Ausschuss ein Umfeld, in dem sich Aus- zubildende und Ausbilder auf Augenhöhe begegnen können. Das Gremium wird nur auf Antrag einer der Parteien tätig. Liegt dieser Antrag vor, lädt die IHK als Geschäftsstelle des Ausschusses die Beteiligten zu einer nicht öffentlichen Sitzung, in der dieser die Unterlagen prüft, die Streitpar- teien hört und Kompromisse auslotet. Auch der Geschäfts- führer aus dem oben genann- ten Beispiel wählte dieses Verfahren: „Die Schlichtung der IHK bot uns eine Möglich- keit, die Ereignisse nochmals Revue passieren zu lassen und eine einvernehmliche Lösung zu suchen“, erinnert sich der IT-Fachmann. Das Schlichtungsverfahren kann auf fünf verschiedene Arten enden: Erstens können sich die Parteien gütlich auf die Fortsetzung des Ausbil- dungsvertrages bzw. dessen

zusammengekommen. Auf Verwarnungen und Abmah- nungen folgte schließlich die Kündigung. „Das war für mich persönlich eine schwierige Situation. Ich denke, dass man einem Auszubildenden eigent- lich nicht kündigen sollte“, erinnert sich der Geschäfts- führer. Die IHK Rhein-Neckar kann in solchen Situationen helfen. So stehen zunächst die IHK-Aus- bildungsberater mit Rat und Tat bereit, um die Wogen zu glätten. Hilft dies nicht, greift das IHK-Schlichtungsverfah- ren. Ziel des Verfahrens ist es, eine gütliche Einigung zwi- schen den Parteien zu vermit- teln und so den erfolgreichen Abschluss der Ausbildung zu ermöglichen. Arbeitsgericht- liche Prozesse können Aus- bildungen nämlich auf Monate unterbrechen und nach einem Gerichtsverfahren herrscht zwischen Ausbilder und Aus- zubildendem häufig Eiszeit.

25 SCHICHTUNGS- VERFAHREN hat die IHK Rhein-Neckar 2022 betreut. Mehr unter

ihk.de/rhein-neckar/ schlichtung

In jeder Ausbildung gibt es Redebedarf: Ausbilder und Aus - zubildende sollten immer ein offenes Ohr füreinander haben.

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IHK Magazin Rhein-Neckar 03 | 2023

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