IHK-Magazin Ausgabe 03/2023

TIPPS

FORSCHUNGSZULAGE Antrag schon gestellt? Es gibt in Deutschland für bestimmte Forschungsvorhaben eine Steuermäßigung vom Staat – die sogenannte Forschungszulage. Alles Wissenswerte dazu.

RECHT & STEUERN

ten, wobei maximal zwei Millionen Euro pro Jahr angesetzt werden kön- nen. Die Förderung beträgt 25 Pro- zent der Bemessungsgrundlage, aber maximal 500.000 Euro. Im Zuge der Coronakrise wurde die Bemessungs- grundlage zudem für förderfähige Auf- wendungen von zwei Millionen Euro pro Jahr auf vier Millionen Euro erhöht. Förderfähige Aufwendungen sind auch Eigenleistungen eines Einzel- unternehmers in einem begünstigten FuE-Vorhaben. Je nachgewiesener Arbeitsstunde, die der Einzelunter- nehmer mit Forschungs- und Ent- wicklungstätigkeiten beschäftigt ist, sind 40 Euro je Arbeitsstunde bei ins- gesamt maximal 40 Arbeitsstunden pro Woche als förderfähige Aufwen- dungen anzusetzen. Auch Unterneh- men, die im jeweiligen Wirtschaftsjahr Verluste schreiben, können von der Forschungszulage profitieren. Vom Finanzamt wird eine Steuergutschrift ermittelt und ein eventuelles Gut- haben wird an das Unternehmen aus-

gezahlt. Es sind nur Aufwendungen förderfähig, die nicht bereits ander- weitig staatlich gefördert wurden.

Wer kann von der Forschungszulage profitieren?

Förderfähig sind Unternehmen jeder Größe mit Sitz in Deutschland – egal, ob Einzelunternehmen, Personen- oder Kapitalgesellschaft.

Wann und wo stellt man den Antrag?

Der Antrag kann kostenfrei bei der Bescheinigungsstelle Forschungs- zulage gestellt werden. Eine Frist, bis wann der Antrag auf Bescheinigung gestellt werden muss, gibt es nicht.

Was wird gefördert?

Grundsätzlich sind alle Vorhaben aus den Bereichen Grundlagenforschung, industrielle Forschung und experi- mentelle Entwicklung förderfähig. Förderkriterien für das FuE-Vorhaben sind unter anderem: • Neuartige (Lösungs-) Konzepte werden im Rahmen des FuE-Pro- jekts entwickelt • Neue Erkenntnisse bzw. neues Wissen für Ihr Unternehmen wird durch das FuE-Vorhaben gewonnen

Die IHK informiert zur Forschungszulage am 25. Mai. Referenten sind

Thomas Matigat, stv. Leiter Bescheinigungsstelle Forschungs- zulage, und Robert Wiemeyer von der Falk GmbH & Co. KG. Anmeldung unter

Wie wird gefördert?

ihk.de/rhein-neckar/ forschungszulage-info

Gefördert werden die im Rahmen von FuE-Projekten anfallenden Lohnkos-

ANZEIGE

49

IHK Magazin Rhein-Neckar 03 | 2023

ihk.de/rhein-neckar

Made with FlippingBook Learn more on our blog