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SLOWAKEI Handelsregister modernisiert
Für wichtige Gesellschaftsdokumen- te gelten zudem künftig strengere Formvorschriften. Gesellschafts- verträge und Gründungsurkunden, Verträge über die Übertragung von Geschäftsanteilen sowie Beschlüs- se über Kapitalerhöhungen oder -herabsetzungen mit Änderungen der Beteiligungsverhältnisse müssen künftig als notarielle Urkunde oder als von einem Rechtsanwalt autori- sierter Vertrag erstellt werden. Das gilt auch für Dokumente im Zusam- menhang mit grenzüberschreitenden Umwandlungen sowie für Änderun- gen von Gesellschaftsverträgen und Satzungen. Ergänzend wurde bei der slowakischen Rechtsanwaltskammer ein elektronisches Register für autori- sierte Dokumente eingerichtet. Unternehmen können Firmen- namen bereits vor der Gründung reservieren. Das erleichtert die Vorbe- reitung einer Gesellschaftsgründung, wenn etwa Investoren oder Gesell- schafter noch eingebunden werden. Die Reservierung gilt für 60 Tage, kostet 50 Euro und wird über ein öffentliches Register beim Bezirksge- richt Žilina verwaltet. Aufgehoben wurde außerdem das bisherige Verbot bestimmter Ge- sellschaftsketten. Bislang durften Einpersonen-GmbHs keine alleinigen Gesellschafter weiterer Einpersonen- GmbHs sein. Für bereits eingetragene Unterneh- men besteht kein Handlungsbedarf. Vor dem 17. August 2026 eingetrage- ne Registerdaten behalten ihre Gültig- keit. GTAI/IHK
gesondert nachweisen. Damit soll sich der Verwaltungsaufwand ver- ringern. Notare können Registeranmeldun- gen nun auch für weitere Gesell- schaftsformen wie Aktiengesellschaf- ten übernehmen. Bislang war dies auf Gesellschaften mit beschränkter Haftung begrenzt. Unternehmen können Eintragungen weiterhin über das Registergericht oder einen Notar veranlassen. Eine Registrierung durch den Notar ist jedoch ausgeschlossen, wenn dieser die Gründungsunter- lagen selbst erstellt hat. Gleiches gilt für Eintragungen im Zusammenhang mit nationalen oder grenzüberschrei- tenden Umwandlungen. Auch die Vertretung im Register- verfahren wurde neu geregelt. Eine Vollmacht kann nur noch an Rechtsanwälte, Notare oder eigene Beschäftigte mit entsprechender Vertretungsbefugnis erteilt werden. Die persönliche Antragstellung bleibt weiterhin möglich.
Am 17. August 2026 führt die Slowakei ein neues Handelsre- gistergesetz ein. Das Gesetz (Zákon č. 29/2026 Z. z.) ersetzt die bisherige Regelung aus dem Jahr 2003. Es vereinfacht Registerverfahren, baut die Digitalisierung aus und stärkt die Rechtssicherheit für Unternehmen. Das Handelsregister (Obchodný register na internete) ist nun mit wei- teren staatlichen Registern verknüpft. Daten, die bereits bei Behörden vorliegen, werden automatisch über- nommen oder überprüft. Dazu zählen unter anderem das Register juristi- scher Personen, das Einwohner- und Adressregister, das Gewerberegister, Register der Finanzverwaltung sowie das europäische Register zum Daten- austausch zwischen den Handels- registern der EU-Mitgliedstaaten. Die online veröffentlichten Registerdaten haben rechtliche Verbindlichkeit. Unternehmen müssen diese Angaben gegenüber Behörden oder Geschäfts- partnern grundsätzlich nicht mehr
Das neue Handelsregistergesetz (auf Slowakisch): zakonypreludi.sk/zz/2026-29
Slowakisches Handelsregister: orsr.sk
Register beim Bezirksgericht Žilina: justice.gov.sk/sudy-a-rozhodnutia/sudy/ sud_131
Digitalisierung: Das Handelsregister ist nun mit weiteren staatlichen Registern verknüpft. Unternehmen müssen Registerdaten gegenüber Behörden oder Geschäftspartnern grund- sätzlich nicht mehr gesondert nachweisen.
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IHK Global Business 08-09/2026
ihk.de/rhein-neckar
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