EUROPA
EU eDeclaration zur Meldung grenzüberschreitender Einsätze
Meldeverfahren ersetzen; zusätzliche nationale Meldun- gen sollen dann nicht mehr verlangt werden. Die vorläufige Einigung muss noch formal von Rat und Parlament angenommen werden und wird voraussichtlich zu Beginn des nächsten Jahres umgesetzt werden. Dies sind zwar erste richtige Schritte zur Vereinheit- lichung des Binnenmarkts, allerdings liegen sie weit hinter dem Potenzial zurück. Da die Teilnahme an der Plattform freiwillig bleibt, haben bisher lediglich neun Mitgliedsstaaten eine Absichtserklärung unterzeichnet. Für deutsche Unternehmen wichtige Entsendeländer wie Frankreich, Italien und Spanien werden vorerst nicht dabei sein. EU/IHK Informationen zu den aktuellen Meldepflichten in der EU finden Sie auf unserer Website unter: rhein-neckar.ihk24.de/eu-meldepflichten
Unternehmen, die ihre Mitarbeiter zu zeitlich befristeten Einsätzen innerhalb der EU entsenden, können zukünftig auf Erleichterungen bei den Melde- pflichten hoffen. Unterhändler des Rats und des Europäi- schen Parlaments haben sich Ende Juni auf ein digitales Meldesystem für entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die sogenannte eDeclaration geeinigt. Dadurch sollen Entsendemeldungen standardisiert und der bürokratische Aufwand für Unternehmen reduziert werden. Derzeit müssen sich Unternehmen, die ihre Mitarbeiter für zeitlich befristete Einsätze in Ausland entsenden, auf den Meldeplattformen der nationalen Entsendebörden registrieren und die national sehr unterschiedlichen Meldeanforderungen erfüllen. Die Teilnahme an der eDeclaration bleibt für die Mit- gliedstaaten allerdings freiwillig. Entscheidet sich ein Staat für die Plattform, soll sie die bisherigen nationalen
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