IHK-Global Business Ausgabe 10/2026

AMERIKAS

KANADA Erleichterung bei innerbetrieblichen Entsendungen

Für international tätige Unter- nehmen ist der grenzüberschrei- tende Einsatz von spezialisierten Fachkräften oder Führungskräften ein entscheidender Erfolgsfaktor. Üblicherweise muss in Kanada ein Arbeitgeber, wenn er einen ausländi- schen Beschäftigten einstellen möchte, eine sogenannte Labour Market Impact Assessment (LMIA) durchführen und nachweisen, dass für die betreffende Stelle kein geeigneter kanadischer Staatsbürger oder eine Person mit dauerhaften Aufenthaltsrecht in Kanada zur Verfügung stehen. Kanada bietet jedoch im Rahmen des International Mobility Program (IMP) mit der Intra-Company Trans- feree (ICT) Work Permit eine attrak- tive Möglichkeit an, Führungskräfte und spezialisierte Fachkräfte ohne vorherige Arbeitsmarktprüfung nach Kanada zu entsenden. Gerade für Unternehmen, die bereits über eine Niederlassung in Kanada verfügen oder den Markteintritt vorbreiten, kann das Programm einen wichtigen Faktor für die Personalstrategie dar- stellen. Aber nicht jeder Mitarbeiter eines Unternehmens erfüllt automatisch die Voraussetzungen für eine ICT Work Permit. Das kanadische Einwan- derungsrecht beschränkt die Rege- lungen auf drei Personengruppen: Dazu zählen zunächst Führungskräfte (Executives), die für die strategische Leitung des Unternehmens oder wesentliche Geschäftsbereiche ver- antwortlich sind. Ebenfalls begüns- tigt werden leitende Manager, die Personalverantwortung tragen und über weitreichende Entscheidungsbe- fugnisse verfügen. Die dritte Gruppe bilden Mitarbeiter mit spezialisiertem Fachwissen (Specialized Knowledge Workers). Dabei handelt es sich um Mitarbeiter, die über unternehmens-

Erfolgsfaktor Personaltransfer: Bei der Gründung einer Tochter- gesellschaft in Kanada kann es entscheidend sein, Schüsselpersonal schnell am neuen Standort einsetzen zu können.

Arbeitsgenehmigungsantrags durch den entsprechenden Mitarbeiter muss das kanadische Unternehmen ein Stellenangebot (Offer of Emp- loyment) über das Employer Portal der kanadischen Einwanderungs- behörde einreichen. Dabei werden unter anderem Angaben zum Unter- nehmen, zur vorgesehenen Tätigkeit, zur Vergütung sowie zur Begründung der LMIA-Befreiung übermittelt. Nach erfolgreicher Übermittlung der Daten erhält das Unternehmen eine Referenznummer, die der Mitarbeiter seinem Antrag auf Arbeitserlaubnis beifügt. Eine sorgfältige Vorbereitung der Unterlagen sowie eine nachvoll- ziehbare Darstellung der Funktion des Mitarbeiters erhöhen die Erfolgsaus- sichten deutlich. GTAI/IHK Mehr Informationen zum International Mobility Program (IMP) auf der Web- site der kanadischen Regierung: canada.ca/en/immigration-

spezifisches Know-how verfügen. Ob ein Antrag Aussicht auf Erfolg hat, hängt nicht allein von der Stel- lenbezeichnung ab. Die kanadischen Behörden prüfen insbesondere die Aufgaben, die organisatorische Ein- bindung, die Entscheidungsbefug- nisse sowie die Vergütung. Vor allem bei Mitarbeitern mit spezialisiertem Fachwissen müssen Unternehmen nachvollziehbar darlegen, weshalb das vorhandene Fachwissen außerge- wöhnlich ist und weshalb es gerade in Kanada benötigt wird. Weiterhin ist in vielen Fällen erfor- derlich, dass der Mitarbeiter inner- halb der letzten drei Jahre mindes- tens zwölf Monate ununterbrochen in einer vergleichbaren Position für das ausländische Unternehmen tätig gewesen ist. Entscheidend ist auch die Unter- nehmensstruktur. Zwischen dem entsendenden Unternehmen und dem kanadischen Unternehmen muss eine anerkannte rechtliche Verbindung bestehen. Zulässig sind insbesondere Mutter- und Tochtergesellschaften. Vor der Einreichung des eigentlichen

refugees-citizenship/services/ work-canada/hire-temporary- foreign/international-mobility- program.html

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