IHK-Global Business Ausgabe 10/2026

ENTWALDUNGSVERORDNUNG

für große und mittlere Marktteilneh- mer und Händler verschoben. Für Kleinst- und kleine Unternehmen gilt grundsätzlich der 30. Juni 2027. Auch der Produktkatalog wurde überarbeitet. Die EU-Kommission hat am 13. Juli 2026 einen delegierten Rechtsakt zur Änderung von Anhang I angenommen. Der Rechtsakt unter- liegt noch der Prüfung durch Europäi- sches Parlament und Rat.

weise kleine Primärerzeuger. So ist eine der wichtigsten Änderungen für viele Unternehmen die neue Rolle des „nachgelagerten Marktteilnehmers“, der künftig keine eigene Sorgfalts- erklärung mehr abgeben muss. Für „Händler“ entfällt die Sorgfaltserklä- rung zudem komplett – unabhängig von der Unternehmensgröße. Außerdem wurde der Starttermin nochmals auf den 30. Dezember 2026

Update: Relevante Rohstoffe und Erzeugnisse (Anhang I) Die EUDR konzentriert sich wei- terhin auf sieben Rohstoffgruppen: Rinder, Kakao, Kaffee, Ölpalme, Kau- tschuk, Soja und Holz. Entscheidend bleibt jedoch nicht allein der Rohstoff, sondern der Blick in Anhang I der Verordnung. Dort sind die relevanten Erzeugnisse anhand ihrer Zolltarif- nummern beziehungsweise KN- oder HS-Codes aufgeführt. Der Produktkatalog wurde aber überprüft und eingegrenzt. Ziel ist es, Fehlbelastungen zu reduzieren und Lücken zu schließen. Heraus- genommen werden unter anderem Rinderhäute, Felle und Leder, rund- erneuerte Reifen, Sojabohnen zur Aussaat, bestimmte vulkanisierte Kautschukwaren, Förder- und An- triebsriemen sowie Flugzeug- und Kraftfahrzeugsitze. Hinzukommen sollen löslicher Kaffee, bestimmte Palmölderivate und gefrorene Rin- derzungen. Für bestimmte Drucker- zeugnisse wie Bücher, Zeitungen und Zeitschriften sind zudem Erleichte- rungen beziehungsweise Ausnahmen vorgesehen. Wichtig für die Praxis: Die neu auf- genommenen Produkte sollen erst ab dem 30. Dezember 2027 den EUDR- Anforderungen unterliegen. Unter- nehmen sollten dennoch bereits jetzt prüfen, ob ihre Zolltarifnummern betroffen sind, da Produktstamm- Holzpaletten oder andere Verpackungen, die nur zum Transport von Waren dienen, fallen auch weiterhin nicht in den Anwen- dungsbereich der EUDR.

Produkte, die unter die EUDR fallen ( Anhang I der Verordnung)

Rohstoff

Beispielhafte Erzeugnisse (Beispiele)

Wichtige Änderungen seit 2025

Relevante Zolltarifnummern nach HS-Code (nicht vollständig) 0102, ex 0201, ex 0202, ex 0206, ex 4104, ex 4107, ex 1602, ex 4101

Rinder

Lebende Rinder, Fleisch (frisch, gekühlt, gefroren), Schlachtnebenerzeug- nisse, Leder

Rinderhäute, Felle und Leder sollen herausgenommen werden: gefrohrene Rinder- zungen sollen neu hinzu- kommen, jedoch erst ab 30. Dezember 2027

Kakao

Kakaobohnen, Kakao- masse, Kakaobutter, Kakaopulver, Schokolade

-

1801 - 1806

Rohkaffee, gerösteter Kaffee, entkoffeinier- ter Kaffee, Kaffee-Ex- trakte

Löslicher Kaffee beziehungs- weise Kaffee-Extrakte sollen neu einbezogen werden, jedoch erst ab 30. Dezember 2027 Bestimmte zusätzliche Palmölderivate sollen in den Anwendungsbereich aufge- nommen werden, jedoch erst ab 30. Dezember 2027 Runderneuerte Reifen, bestimmte vulkanisierte Kautschukwaren sowie Förder- und Antriebsriemen sollen herausgenommen werden

0901

Kaffee

Palmöl, Palmkernöl, Ölkuchen, Stearinsäu- re, technische Fettalkohole

1207, 1511, 1513, 2306, ex 2905, 2915, 3823

Ölpalme

Kautschuk

Naturkautschuk, Reifen (neu und rund- erneuert), Förderbän- der, Gummidichtun- gen, Kleidung

4001, ex 4005 – ex 4008, ex 4010 – ex 4013, ex 4015 – ex 4017

Soja

Sojabohnen, Sojaöl, Sojamehl, Ölkuchen

Sojabohnen zur Aussaat sollen herausgenommen werden

1201, 1208, 1507, 2304

Kapitel 44 + 47 + 48, ex 49, 9401, 9403, 9406

Holz

Rundholz, Schnittholz, Zellstoff, Papier, Pap- pe, Bücher, Etiketten, Möbel, Sperrholz, vor- gefertigte Gebäude

Druckerzeugnisse wurden im Zuge der Vereinfachungen aus dem Anwendungs- bereich herausgenommen; Verpackungen, gebrauchte Produkte und Abfälle wer- den klarer abgegrenzt.

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