IHK-Global Business Ausgabe 10/2026

ENTWALDUNGSVERORDNUNG

eingestuft sind. Unternehmen sollten die Einstufung ihrer Beschaffungsländer regelmäßig prüfen, da die Liste dyna- misch überprüft werden kann. Durchsetzung in Deutschland: BLE bleibt zentrale Anlaufstelle In Deutschland ist weiterhin die Bundesanstalt für Land- wirtschaft und Ernährung (BLE), für die Durchführung der EUDR zuständig. Sie informiert Unternehmen, stellt FAQ und Hilfestellungen bereit und wird für Kontrollen nach den Vorgaben der Verordnung zuständig sein. Die Kontrollintensität richtet sich risikobasiert nach der Herkunft der Produkte. Bei niedrigem Risiko fallen die Mindestkontrollen geringer aus, bei normalem Risiko hö- her und bei hohem Risiko deutlich höher. Damit wird das Länder-Benchmarking nicht nur für die interne Sorgfalts- pflicht, sondern auch für das behördliche Kontrollrisiko relevant. Parallel arbeitet der Bund an der nationalen Durch- führung. Das BMLEH hat im August 2026 den Entwurf einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Entwal- dungs- und Waldschädigungs-Minimierungs-Gesetz veröffentlicht. Diese Verwaltungsvorschrift richtet sich an die staatlichen Verwaltungen und soll die rechtssichere Durchführung der EUDR und des nationalen Durchfüh- rungsgesetzes unterstützen. Detaillierte Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema bietet zudem das FAQ der EU-Kommission auf der Seite des BLE:

Müssen Sie eine eigene Sorgfaltserklärung abgeben?

IMPORTIEREN, ERZEUGEN ODER EXPORTIEREN SIE EINES DER BETROF- FENEN PRODUKTE?

JA

NEIN

SIND SIE ERSTIN- VERKEHRBRINGER ODER EXPORTEUR IN DRITTSTAATEN?

SIE MÜSSEN KEINE SORGFALTS- ERKLÄRUNG ABGEBEN

JA

NEIN

SIE SIND MARKT- TEILNEHMER UND MÜSSEN EINE

VERARBEITEN SIE EINES DER BETROF- FENEN PRODUKTE WEITER? (NEUER HS-CODE)

SORGFALTS- ERKLÄRUNG ABGEBEN

JA

NEIN

SIE SIND NACHGELAGERTER MARKTTEILNEHMER.

SIE SIND HÄNDLER.

SIE MÜSSEN KEINE SORGFALTS- ERKLÄRUNG MEHR ABGEBEN.

MIT DER VEREINFACHUNG MÜSSEN KEINE SORGFALTS- ERKLÄRUNG MEHR ABGEBEN

ble.de/DE/Themen/Wald-Holz/Entwaldungsfreie-Produkte/ Ihre-Fragen-unsere-Antworten/FAQ.html

Was sind Klein- oder Kleinst- unternehmen gemäß der EUDR?

Fragen zum Thema EUDR und Trade-Compliance?

Als Kleinst- oder Kleinunternehmen gilt, wenn mindestens zwei der folgenden drei Punkte am Bilanzstichtag erfüllt sind:

Die IHK Rhein-Neckar unterstützt Sie bei allen Fragen rund um das Thema Compliance im Auslandsgeschäft – sei es zur Entwaldungsverordnung, CBAM oder dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. Kontaktieren Sie uns – Wir beraten Sie individuell und praxisnah.

die Bilanzsumme maximal 7.500.000 Euro beträgt

der Nettoumsatzerlös maximal 15.000.000 Euro beträgt

IHR ANSPRECHPARTNER:

 Daniel Lauer

durchschnittlich während des Geschäftsjahres maximal 50 Beschäftigte zum Unternehmen gehörten

0621 1709-124 daniel.lauer@rhein-neckar. ihk24.de

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IHK Global Business 10/2026

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