Infektionsschutzbelehrung als Folgebelehrung für Betriebsangestellte in Lebensmittelbetrieben/Care-Küchen nach IfSG § 43, über Beschäftigungsverbote gemäß IfSG § 42 Gemäß § 1 IfSG ist es Zweck des Gesetzes, übertragbare Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiter- verbreitung zu verhindern. Personen, die in Lebensmittelbetrieben (wie u.a. der Gemeinschaftsverpflegung, in Gesundheitseinrichtungen von Kliniken, Reha-Kliniken, Senioren- und Pflegeeinrichtungen) tätig sind, müssen, wenn sie mit Lebensmitteln in Berührung kommen, im Rahmen deren Herstellung, Behandlung und des Inverkehrbringens, laut Anforderung des IfSG eine spe- zifische Belehrung erhalten.
Wilfried Hötzer
Inhalt
y Belehrung über die Umstände, wann Personen, die an bestimmten Krankheiten lei- den, oder derer verdächtig sind und bei denen die Möglichkeit besteht, dass deren Krankheitserreger über Lebensmittel übertragen werden können, oder solche aus- scheiden, nicht in Lebensmittelbetrieben tätig sein oder beschäftigt werden dürfen. y Vermittlung von Inhalten, welche Beschäftigte im Rahmen des Handlings mit of- fenen Lebensmitteln im Sinne des Infektionsschutzes beim Herstellen, Behandeln oder Inverkehrbringen der in Absatz 2 genannten Lebensmittel, wenn sie dabei mit diesen in Berührung kommen. y Grundlagen des Infektionsschutzgesetzes sowie des Infektionsschutzes mit Unter- richtung von allgemeinen und spezifischen Verhaltensregeln in Lebensmittelbetrie- ben zur Einhaltung des Infektionsschutzes und zur Sicherstellung der Lebensmit- telhygiene, damit übertragbare Krankheiten beim Menschen vorgebeugt werden, Infektionen frühzeitig erkannt werden und ihre Weiterverbreitung verhindert wird. Die Teilnehmenden erhalten eine Bescheinigung als dokumentierten Nachweis der gesetzlich vorgeschriebenen, mind. alle zwei Jahre zu wiederholenden IfSG-Folge- belehrung, um diesen auf Verlangen der zuständigen amtlichen Lebensmittelüber- wachungsbehörde vorzulegen.
Zur Onlineanmeldung
Februar
Juni
November
Termine
20.02.2024 Online 09.30 - 10.30 Uhr
18.06.2024 Online 09.00 - 10.00 Uhr
19.11.2024 Online 13.30 - 14.30 Uhr
Seminarziele
Kosten
(inkl. Seminarunterlagen)
y Die Teilnehmenden erlangen die erforderlichen Kenntnisse bzw. erhalten Auffri- schung rund um den Infektionsschutz, um in Lebensmittelbetrieben (weiterhin) arbeiten zu können und um die dort dafür erforderlichen Verhaltensregeln zu kennen und sie umzusetzen.
EUR 59,00
Zielgruppe
Veranstalter PEG Akademie www.peg-akademie.de
y Personen, die in Lebensmittelbetrieben tätig sind und mit leicht verderblichen Lebensmitteln umgehen, im Rahmen deren Herstellung, Behandlung und des Inverkehrbringens. y Vorgesetzte von o.g. Lebensmittelbetrieben/Betriebseinheiten und Personen, welche ggf. nur administrativ tätig sind, jedoch die Hauptverantwortung für den Lebensmittelbetrieb/Bereich tragen.
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PEG Akademie | Kreillerstr. 24 | 81673 München | Tel. 089/62 30 02-26 | info@peg-akademie.de
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