In die Ferne, fertig, los: Dein Weg ins Auslandspraktikum

erhalten, muss der Ausbildungsbetrieb, die berufliche Schule oder die Kammer einen Förderantrag stellen. Das Team von AusbildungWeltweit hilft bei Fragen gerne weiter. Weitere Details unter: www.meinauslandspraktikum.de/ausbildungweltweit . Auslands-BAföG: Studierende, die mindestens ein Jahr an einer deutschen Hochschule studiert ha- ben, erhalten vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) finanzi - elle Unterstützung für ein Praktikum innerhalb und außerhalb der EU in Form des Auslands-BAföGs. Voraussetzung für die Förderung außerhalb der EU ist, dass das Praktikum mindestens drei Monate dauert, für die Durchführung deiner Ausbil- dung erforderlich ist und den Anforderungen der Prüfungsordnung genügt. Auch Auszubildende können unter bestimmten Voraussetzungen Auslands-BAföG in Anspruch nehmen. Für die Auslandsförderung sind – je nach Zielland – unterschied- liche Auslandsämter in Deutschland zuständig. Weitere Informationen findest du unter www.bafög.de > Antrag stellen: Ausland – Studium, schulische Ausbildung, Praktika. Wichtig: Die Einkommensgrenze, nach der die Frage BAföG oder kein BAföG ent- schieden wird, bemisst sich wegen der im Allgemeinen höheren Kosten im Ausland anders. Darum sollten auch Studierende und Auszubildende, die im Inland keinen Anspruch auf BAföG haben, sich nach einer Förderung erkundigen.

Baden-Württemberg-Stipendium: Das Baden-Württemberg-Stipendi- um richtet sich an junge Berufstäti- ge, die über eine abgeschlossene nichtakademische Berufsausbildung verfügen und einen überdurch- schnittlich guten Abschluss vorwei- sen können, und unterstützt Aus- landspraktika von zwei bis sechs Monaten mit einem monatlichen Sti- pendium. www.bw-stipendium.de/de/­ stipendien/bws

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