Darüber hinaus finden diverse Ver ordnungen, wie zum Beispiel die Heizungsanlagen Verordnung und die einschlägigen ÖNormen als Stand der Technik Anwendung. Bebauungsgrundlagengesetz Im Bebauungsgrundlagengesetz werden das Verfahren zur Erlan gung einer Bauplatzerklärung und die Bestimmungen zur Lage der Bauten im Bauplatz geregelt. Für die Bauplatzerklärung werden die Eignung des Grundstückes zur Bebauung geprüft und die Be bauungsgrundlagen festgesetzt. Hinsichtlich der einzuhaltenden Abstände sind die darin festge legten Bauplatzgrenzen maß gebend. Diese können von den Grundstücksgrenzen abweichen! Lage des Hauses Die Bauten sollen im Bauplatz und zueinander so gelegen sein, dass sowohl sie als auch die auf benach barten Bauplätzen stehenden oder zu errichtenden Bauten eine ihrem Zweck entsprechende Besonnung und Belichtung erhalten und dass die Aufenthaltsräume weitgehend vor Lärmeinwirkung geschützt sind. Abstände zu Bauplatzgrenzen Soweit nicht andere Bestimmungen (Bebauungsplan, feuerpolizeiliche Vorschriften) größere Mindestab stände verlangen, müssen die Bau ten von den Grenzen des Bauplat zes jeweils einen Mindestabstand im Ausmaß von drei Viertel ihrer Höhe bis zum obersten Gesimse oder zur obersten Dachtraufe, je denfalls aber von 4 m haben. Die Höhe bis zum obersten Gesimse oder zur obersten Dachtraufe ist an der jeweiligen Front vom ge wachsenen Gelände aus zu be rechnen. Nicht als oberste Dach traufe gelten Traufen von bloß ge ringfügiger Länge, die keinen nega tiven Einfluss auf die sonst gegebe nen Besonnungs und Belichtungs verhältnisse ausüben (§ 25 BGG, auszugsweise). Auch innerhalb des Bauplatzes müs sen Bauten (ausgenommen Neben anlagen) zueinander entsprechen de Abstände (doppelter Mindestab stand) einhalten. Zwischen Bauten gleicher Verwen dungsart kann dieser Abstand um 25 % unterschritten werden.
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