Handbuch Bauen und Wohnen 2026

Weil wir Ihr Bauvorhaben mit dem Wertvollsten unterstützen: Kostenwahrheit

Dipl.-Ing. Cora Stöger, Präsidentin der Ziviltechnikerkammer für OÖ und SBG

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Warum zum Ziviltechniker? Weil sie mit ganzheitlicher Planung, zeitgemäßer Architektur, energieeffizienter Haustechnik, Grundstücksvermessung, Verkehrs- und Umweltplanung als unabhängige Spezialisten technisch, ökologisch und ökonomisch ausgewogene Lösungen im Sinne der Auftraggeber und des Gemeinwohls entwickeln.

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24.07.2024 15:22:22

fung der eingereichten Unterlagen einen Bauverhandlungstermin fest. Zur Bauverhandlung werden Bau- herr, Planverfasser und die betrof- fenen Nachbarn eingeladen. Baubewilligung Vor der bescheidmäßigen Baube- willigung und dem Erlangen der Rechtskraft (wenn dagegen kein Rechtsmittel der Berufung, z.B. von den Nachbarn erhoben wurde) darf mit der Bauausführung nicht begonnen werden. Die Baubewill- gung erlischt, wenn nicht inner- halb von drei Jahren mit der Bau- ausführung begonnen wird. Der Bauführer hat der Behörde ge- genüber verschiedene Pflichten und ist (unter Umständen auch ein allfälliger Wechsel) der Behörde be- kanntzugeben. Er haftet unter an- derem für die ordnungsgemäße Ausführung und die Einhaltung der Lärmgrenzwerte beim Bau. Die Bauherrschaft zeigt der Behör- de jeweils den Baubeginn, die Fer- tigstellung des Rohbaus sowie die Gesamtfertigstellung an.

Die bautechnische behördliche Prüfung der Unterlagen beschränkt sich auf die Gestaltung der Bauten und sonstigen baulichen Anlagen, auf die Prüfung der ausreichenden Versorgung mit gesundheitlich ein- wandfreiem Trinkwasser und der einwandfreien Abwasserbeseiti- gung sowie auf die Einhaltung der Bestimmungen, die subjektiv- öffentliche Rechte begründen. Falls vom Bauwerber um eine Aus- nahme angesucht wurde, wird auch diese geprüft. Bautechnische An- gaben können , müssen aber nicht von der Behörde geprüft werden (§ 10 BauPolG, auszugsweise). Die Baubehörde hat innerhalb ei- nes Zeitraumes von drei Monaten zu entscheiden. Wenn Nachbarn schon vorab mittels Unterzeich- nung einer Zustimmungserklärung auf dem Formular „Z 1” – mit zu- sätzlicher Unterfertigung auch der Pläne – dem Vorhaben zustimmen, verzichten sie im weiteren Verfah- ren auf ihre Parteienstellung. Die Behörde setzt nach Vorprü-

Raum für Bad und WC sowie eine Abstellgelegenheit von mind. 2 m² umfassen (§ 34 BTG, auszugsweise). Gesonderte Bestimmungen gelten für preisgünstige (Unterschreitung der ortsüblichen Kauf- oder Miet- kosten um zumindest 10 %) Start- und Übergangswohnungen, deren Vergabevorschlagsrecht 25 Jahre lang zu drei Vierteln die Gemein- de inne hat. Vereinfachtes Verfahren Für Gebäude mit bis 4.000 m 3 um- bautem Raum und höchstens drei Geschoßen (z.B. Einfamilienhaus) gilt das vereinfachte Baubewilli- gungsverfahren. In die Berechnung des umbauten Raumes sind auch die unterirdischen Teile des Baues miteinzubeziehen. Die Einreichun- terlagen müssen (ausgenommen bei eingeschoßigen Nebenanlagen mit einer überdachten Fläche von nicht mehr als 20 m²) von einer dazu nach nach gewerberechtlichen oder sonstigen Rechtsvorschriften aus- drücklich befugten Person verfasst und von dieser unterfertigt sein.

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