Verträge und mehr
Beim Kauf einer Wohnung, einer Liegenschaft oder beim Hausbau
Rechtsgeschäfte
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Liegenschaftsverträge Sofern das Grundstück nicht un mittelbar an ein öffentliches Gut grenzt, muss geprüft werden, ob eine rechtlich gesicherte Zufahrt durch ein Geh- und Fahrrecht vor liegt. Zur Verlegung von Leitungen (Wasser, Kanal, etc.) über frem den Grund bedarf es einer Verein barung mit den betroffenen Nach barn. Das Grundstück kann unter Um ständen mit Dienstbarkeiten und Bestandrechten belastet sein, die nicht im Grundbuch aufscheinen. Im Zuge des Aushubs der Baugrube können gefährliche Stoffe vorge funden werden. Es sollte daher im Kaufvertrag geregelt werden, wer eventuell anfallende Sanierungs kosten zu tragen hat. Achtung: Auch mündliche Zusagen sind rechtsverbindlich! Nehmen Sie möglichst früh Kontakt mit Ihrer Rechtsanwältin bzw. Ihrem Rechtsanwalt auf, damit sie beziehungsweise er Sie bereits während der Vertragsverhandlun gen beraten kann.
Für die umfassende Beratung, Prüfung der Unterlagen und Umstände des Rechtsgeschäftes, die Vertragserrichtung und vieles andere mehr steht Ihnen der Rechtsanwalt bzw. die Rechtsanwältin zur Seite.
Eigentumswohnung – Erwerb und Nutzung Zwei Personen können je zur Hälf te Eigentümer einer Wohnung sein. Eine Ehe oder Verwandtschaft ist nicht erforderlich. Bauliche Veränderungen werden mit einfacher Mehrheit der Woh nungseigentümer beschlossen. Je- der Miteigentümer hat jedoch das Recht, Beschlüsse bei Gericht an zufechten. Die Wohnungseigentümer können Benützungsregelungen über die Ver- wendung allgemeiner Teile der Lie- genschaft abschließen, die durch einen Eigentümerwechsel nicht be- rührt werden. Wohnungseigentum kann auch bei Autoabstellplätzen gebildet werden. Innerhalb der ersten drei Jahre ist der Eigentums- erwerb allerdings auf den Kreis der Wohnungseigentümer des gleichen Objektes und zahlenmäßig be schränkt.
Der Hausverwalter muss die Ab rechnung der Betriebs- und Repara- turkosten spätestens sechs Monate nach Ende der Abrechnungsperiode vorlegen. Er vertritt die Eigentü- mergemeinschaft vor Gericht und kann für rückständige Betriebskos- ten ein Vorzugspfandrecht auf der jeweiligen Wohnung eintragen las sen. Ihre Rechtsanwältin bzw. Ihr Rechtsanwalt n erstellt einen Wohnungseigen- tumsvertrag und sorgt für die Eintragung im Grundbuch n überprüft Betriebs und Repara- turkostenabrechnungen n informiert über Rechte und Pflichten der Hausverwaltung n überprüft, welche Instandhal- tungskosten von der Eigentümer- gemeinschaft und welche vom Eigentümer zu tragen sind n vertritt Sie in der Eigentümer- versammlung.
Liebe AGB, keiner versteht euch. Bis auf einen.
Mein Anwalt lässt grüßen. Finden Sie Ihren unter www.srak.at
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