Handbuch Bauen und Wohnen 2026

Verträge und mehr

Beim Kauf einer Wohnung, einer Liegenschaft oder beim Hausbau

Rechtsgeschäfte

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Liegenschaftsverträge Sofern das Grundstück nicht un­ mittelbar an ein öffentliches Gut grenzt, muss geprüft werden, ob eine rechtlich gesicherte Zufahrt durch ein Geh- und Fahrrecht vor­ liegt. Zur Verlegung von Leitungen (Wasser, Kanal, etc.) über frem­ den Grund bedarf es einer Verein­ barung mit den betroffenen Nach­ barn. Das Grundstück kann unter Um­ ständen mit Dienstbarkeiten und Bestandrechten belastet sein, die nicht im Grundbuch aufscheinen. Im Zuge des Aushubs der Baugrube können gefährliche Stoffe vorge­ funden werden. Es sollte daher im Kaufvertrag geregelt werden, wer eventuell anfallende Sanierungs­ kosten zu tragen hat. Achtung: Auch mündliche Zusagen sind rechtsverbindlich! Nehmen Sie möglichst früh Kontakt mit Ihrer Rechtsanwältin bzw. Ihrem Rechtsanwalt auf, damit sie beziehungsweise er Sie bereits während der Vertragsverhandlun­ gen beraten kann.

Für die umfassende Beratung, Prüfung der Unterlagen und Umstände des Rechtsgeschäftes, die Vertragserrichtung und vieles andere mehr steht Ihnen der Rechtsanwalt bzw. die Rechtsanwältin zur Seite.

Eigentumswohnung – Erwerb und Nutzung Zwei Personen können je zur Hälf­ te Eigentümer einer Wohnung sein. Eine Ehe oder Verwandtschaft ist nicht erforderlich. Bauliche Veränderungen werden mit einfacher Mehrheit der Woh­ nungseigentümer beschlossen. Je- der Miteigentümer hat jedoch das Recht, Beschlüsse bei Gericht an­ zufechten. Die Wohnungseigentümer können Benützungsregelungen über die Ver- wendung allgemeiner Teile der Lie- genschaft abschließen, die durch einen Eigentümerwechsel nicht be- rührt werden. Wohnungseigentum kann auch bei Autoabstellplätzen gebildet werden. Innerhalb der ersten drei Jahre ist der Eigentums- erwerb allerdings auf den Kreis der Wohnungseigentümer des gleichen Objektes und zahlenmäßig be­ schränkt.

Der Hausverwalter muss die Ab­ rechnung der Betriebs- und Repara- turkosten spätestens sechs Monate nach Ende der Abrechnungsperiode vorlegen. Er vertritt die Eigentü- mergemeinschaft vor Gericht und kann für rückständige Betriebskos- ten ein Vorzugspfandrecht auf der jeweiligen Wohnung eintragen las­ sen. Ihre Rechtsanwältin bzw. Ihr Rechtsanwalt n erstellt einen Wohnungseigen- tumsvertrag und sorgt für die Eintragung im Grundbuch n überprüft Betriebs und Repara- turkostenabrechnungen n informiert über Rechte und Pflichten der Hausverwaltung n überprüft, welche Instandhal- tungskosten von der Eigentümer- gemeinschaft und welche vom Eigentümer zu tragen sind n vertritt Sie in der Eigentümer- versammlung.

Liebe AGB, keiner versteht euch. Bis auf einen.

Mein Anwalt lässt grüßen. Finden Sie Ihren unter www.srak.at

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