Handbuch Bauen und Wohnen 2026

Schallschutz Der Schallpegel wird durch Mes­ sung des Schalldruckpegels mit einem Mikrofon ermittelt. Luftschallanregung im Gebäude: Der Luftschalldruck versetzt über die Stoßbewegung der Luftmoleküle eine Wand in Biegeschwingungen, die ihrerseits die Luft im Nachbar­ raum zu Schwingungen anregen. Körperschallanregung : Decke oder Wand kommen durch Schläge oder Tritte in Biegeschwingungen, die zu Luftteilchenschwingungen im Nachbarraum führen. Die Luftschalldämmwerte von Bau- stoffen bzw. Bauteilen werden mit dem sogenannten bewerteten Schalldämm-Maß R w (dB) ange­ geben. dB = Dezibel. Bei einem Außenlärmpegel von bis zu 60 dB müssen Außenwände inkl. Fenster einen gesamten Schallschutz von 38 dB aufweisen, darüber steigen die Fenster-Schallschutzanforde­ rungen gemäß OIB-Richtlinie 5 an. Bei massiven Bauteilen hängt das Schalldämmmaß von der flächenbe- zogenen Masse (kg/m 2 ) ab. Holzständerbauweise: Hier wird Mineralwolle oder Ähnliches zur Hohlraumdämpfung (und gleichzei­ tig als Wärmedämmung) verwen­ det. Der Schallschutz wird dabei durch die mehrschalige Bauweise mit biegeweichen Schalen erreicht. Bei der Decke erfordert ein guter Trittschallschutz zunächst eine ho­ he Masse der Decke selbst. Darauf werden Trittschalldämmplatten ver- legt und darüber kommt der soge­ nannte schwimmende (Beton-)Est­ rich. Diese beiden Elemente bilden eine Körperschallentkoppelung als Feder-Masse-Element. Ebenfalls er- forderlich ist eine lückenlose Ver­ legung von Winkelrandstreifen als Abstandhalter und Trennelemente von den Wänden sowohl beim Est­ rich als auch beim Parkett oder ähnlichen Bodenbelägen. Auch bei Wasser- und Abwasserlei­ tungen und Installationen von Roh­ ren von Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen sind geeignete Maß­ nahmen gegen Schallübertragun­ gen in Wohnräume zu ergreifen. Zur Körperschallentkoppelung gibt es zum Schutz der späteren Woh­ nungsnutzer mit der OIB-Richtlinie 5 „Schallschutz” verbindliche Vorga­ ben für Planer und Ausführende.

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