Hausbau
Vorbereitungen Baugrund Erdarbeiten und Baugrube
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Baubeginn Der Baubeginn ist bei der Baube hörde (Gemeinde bzw. Magistrat in Salzburg-Stadt) mit Bekanntgabe des Bauausführenden und des Bau führers anzuzeigen. Die Arbeiten am Fundament dürfen erst dann beginnen, wenn die rechtskräftige Baubewilligung vorliegt. Es emp fiehlt sich nicht, mit den Erdarbei ten zu früh zu beginnen und die Baugrube dann Monate lang offen stehen zu lassen. Erdarbeiten Zunächst wird der Oberboden vor sichtig abgetragen: der sogenannte Mutterboden (= Gemisch aus mine ralischen und anorganischen Stof fen; reich an Bodenlebenwesen) und der darunter liegende Humus (= ab gestorbene organische Stoffe). Bei der Lagerung ist darauf zu achten: n Keine Aufschüttung über 2 m, um den Druck auf die Mikroor ganismen nicht zu groß werden zu lassen n Verhindern, dass Zementstaub und Ähnliches zu Verunreinigun gen führt n Berücksichtigen, dass ein Erd haufen mit der Zeit möglicher weise etwas in die Breite geht. Aushub Der tiefer hinabreichende Erdbau stört das Gleichgewicht von oft hunderttausende Jahre abgelager ten Schichten. Zerstört wird eine Balance, die die Bodenschichten
streifen mit einer Breite von min destens 0,50 m freigehalten wer den. Ist dies infolge Platzmangels nicht möglich, müssen Sicherungs maßnahmen gegen einen Einsturz durch Überlastung und gegen Hi neinfallen von Material getroffen werden. Das Grundwasser sollte so weit abgesenkt werden, dass es nicht an der Böschung austritt. Zugänge und Wege neben senk rechten oder fast senkrechten Bau- grubenwänden müssen durch Ab sturzsicherungen mit mindestens drei Wehren (Brust-, Mittel- und Fußwehr) bzw. mit einem stabil befestigten Personenauffangnetz gesichert werden. Das Tragen von Schutzhelmen und Bausicherheitsschuhen (durchtritt sichere Sohle, Zehenschutzkappe, Nässeschutz) ist nicht nur eine ge setzliche Forderung, sondern soll te eine Selbstverständlichkeit auf Baustellen sein. Böschungen Bei ausreichenden Platzverhältnis sen stellt die geböschte Baugrube ein einfaches und günstiges Ver fahren dar. Die Böschungsneigung wird nach ÖNORM B 4433 berech net und richtet sich nach n der Bodenart n und der Baugrubentiefe. Die Neigung beträgt beispielsweise bei lockerem Sand und 2 m Tiefe 45°, bei 5 m Tiefe 36°. Bei halbfes tem Lehm beträgt sie hingegen bei 2 m Baugrubentiefe 90° (also noch keine Abböschung nötig!) und bei 5 m Tiefe 60°. Eine weitere Absenkung des Bö schungswinkels ist erforderlich bei n Erschütterungen durch den Bau stellenverkehr usw. n einer länger offen dastehenden Baugrube mit entsprechenden Witterungseinflüssen.
unter Wassereinfluss und Druck ge bildet haben. An den Böschungen kann dann Erdreich abrutschen, weil dessen Eigengewicht die in neren — vorwiegend durch Reibung bedingten — Zusammenhangskräfte übersteigt. Feinkörnige Zwischen schichten können gleich einer Flüs- sigkeit zu fließen beginnen, Bau grubenwände können ins Rutschen kommen, schlecht gebaute Siche rungswände stürzen um: Die meis- ten Unfälle am Bau geschehen durch Versäumnisse und Fehlerrund um Baugrube und Baugrubenaushub. Hinweis: Ein m 3 Erdmaterial wiegt 1,4 bis 2 Tonnen, das entspricht dem Gewicht eines Elefanten! Arbeitsraumbreite Sie bezeichnet den Abstand von (späterer) Keller- zu Böschungs wand und beträgt bei flachen Bö schungen unter 80° an der Baugru bensohle 40 cm und bei steilen Bö schungen 60 cm. Baugrubensicherung Bei einer Baugrubentiefe von mehr als 1,25 m sind Sicherungsmaßnah men gegen das Abrutschen der Wän de erforderlich und vorgeschrie- ben, ebenso bei über 1,25 m tiefen Gräben, und zwar entweder durch Abböschungen oder durch Verbaue. Bei erschütterungsgefährdeten Stel len sind diese Absicherungen schon bei geringeren Tiefen erforderlich. Am Rand von Gruben oder Gräben muss ein belastungsfreier Schutz
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