Handbuch Bauen und Wohnen 2026

Hausbau

Vorbereitungen Baugrund Erdarbeiten und Baugrube

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Baubeginn Der Baubeginn ist bei der Baube­ hörde (Gemeinde bzw. Magistrat in Salzburg-Stadt) mit Bekanntgabe des Bauausführenden und des Bau­ führers anzuzeigen. Die Arbeiten am Fundament dürfen erst dann beginnen, wenn die rechtskräftige Baubewilligung vorliegt. Es emp­ fiehlt sich nicht, mit den Erdarbei ­ ten zu früh zu beginnen und die Baugrube dann Monate lang offen stehen zu lassen. Erdarbeiten Zunächst wird der Oberboden vor ­ sichtig abgetragen: der sogenannte Mutterboden (= Gemisch aus mine­ ralischen und anorganischen Stof­ fen; reich an Bodenlebenwesen) und der darunter liegende Humus (= ab­ gestorbene organische Stoffe). Bei der Lagerung ist darauf zu achten: n Keine Aufschüttung über 2 m, um den Druck auf die Mikroor­ ganismen nicht zu groß werden zu lassen n Verhindern, dass Zementstaub und Ähnliches zu Verunreinigun­ gen führt n Berücksichtigen, dass ein Erd­ haufen mit der Zeit möglicher ­ weise etwas in die Breite geht. Aushub Der tiefer hinabreichende Erdbau stört das Gleichgewicht von oft hunderttausende Jahre abgelager­ ten Schichten. Zerstört wird eine Balance, die die Bodenschichten

streifen mit einer Breite von min­ destens 0,50 m freigehalten wer­ den. Ist dies infolge Platzmangels nicht möglich, müssen Sicherungs­ maßnahmen gegen einen Einsturz durch Überlastung und gegen Hi­ neinfallen von Material getroffen werden. Das Grundwasser sollte so weit abgesenkt werden, dass es nicht an der Böschung austritt. Zugänge und Wege neben senk ­ rechten oder fast senkrechten Bau- grubenwänden müssen durch Ab­ sturzsicherungen mit mindestens drei Wehren (Brust-, Mittel- und Fußwehr) bzw. mit einem stabil befestigten Personenauffangnetz gesichert werden. Das Tragen von Schutzhelmen und Bausicherheitsschuhen (durchtritt­ sichere Sohle, Zehenschutzkappe, Nässeschutz) ist nicht nur eine ge­ setzliche Forderung, sondern soll­ te eine Selbstverständlichkeit auf Baustellen sein. Böschungen Bei ausreichenden Platzverhältnis­ sen stellt die geböschte Baugrube ein einfaches und günstiges Ver­ fahren dar. Die Böschungsneigung wird nach ÖNORM B 4433 berech­ net und richtet sich nach n der Bodenart n und der Baugrubentiefe. Die Neigung beträgt beispielsweise bei lockerem Sand und 2 m Tiefe 45°, bei 5 m Tiefe 36°. Bei halbfes­ tem Lehm beträgt sie hingegen bei 2 m Baugrubentiefe 90° (also noch keine Abböschung nötig!) und bei 5 m Tiefe 60°. Eine weitere Absenkung des Bö­ schungswinkels ist erforderlich bei n Erschütterungen durch den Bau­ stellenverkehr usw. n einer länger offen dastehenden Baugrube mit entsprechenden Witterungseinflüssen.

unter Wassereinfluss und Druck ge ­ bildet haben. An den Böschungen kann dann Erdreich abrutschen, weil dessen Eigengewicht die in­ neren — vorwiegend durch Reibung bedingten — Zusammenhangskräfte übersteigt. Feinkörnige Zwischen ­ schichten können gleich einer Flüs- sigkeit zu fließen beginnen, Bau ­ grubenwände können ins Rutschen kommen, schlecht gebaute Siche­ rungswände stürzen um: Die meis- ten Unfälle am Bau geschehen durch Versäumnisse und Fehlerrund um Baugrube und Baugrubenaushub. Hinweis: Ein m 3 Erdmaterial wiegt 1,4 bis 2 Tonnen, das entspricht dem Gewicht eines Elefanten! Arbeitsraumbreite Sie bezeichnet den Abstand von (späterer) Keller- zu Böschungs­ wand und beträgt bei flachen Bö ­ schungen unter 80° an der Baugru­ bensohle 40 cm und bei steilen Bö­ schungen 60 cm. Baugrubensicherung Bei einer Baugrubentiefe von mehr als 1,25 m sind Sicherungsmaßnah­ men gegen das Abrutschen der Wän­ de erforderlich und vorgeschrie- ben, ebenso bei über 1,25 m tiefen Gräben, und zwar entweder durch Abböschungen oder durch Verbaue. Bei erschütterungsgefährdeten Stel­ len sind diese Absicherungen schon bei geringeren Tiefen erforderlich. Am Rand von Gruben oder Gräben muss ein belastungsfreier Schutz­

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