Handbuch Bauen und Wohnen 2026

Grenzwerte der Wohnungskaufpreise pro m² in € Eigentum Baurecht Stadt Salzburg 9.000,– 6.200,– Stadtgemeinden Bischofshofen, Hallein, Neumarkt a. W.,

Wohnnutzfläche bleibt der Kauf - preis von KFZ-Abstellplätzen z.B. in Tiefgaragen unberücksichtigt, wenn die Kosten der Wohnung und des Abstellplatzes im Kaufvertrag gesondert ausgewiesen sind. Welche weiteren Voraussetzun- gen müssen vorliegen? • Der Verkäufer ist Bauträger im Sinne der Wohnbauförderung • Der Verkäufer verfügt über eines der folgenden Rechte: Eigentums- recht, vertraglichen Anspruch auf Einräumung des Eigentums - rechts, Baurecht für mindestens 66 Jahre zum Zeitpunkt der Woh- nungsübergabe • Die Bauvollendungsanzeige liegt nicht länger als drei Jahre zu- rück. Das Objekt wurde bisher nicht bewohnt oder wird vom Erstmieter erworben • Die Wohnungsübergabe darf zum Zeitpunkt des Förderansuchens nicht länger als zwölf Monate zurückliegen (Ausnahme: Erwerb durch den Erstmieter) • Das Projekt muss durch den Bau- träger im Online-Assistenten an- gemeldet werden. Annuitätenzuschuss Er besteht aus der Differenz aus Annuität (Kreditrate und Zinsen) laut Kreditvertrag und 39 % des Einkommens. Bestehende Eigentumswohnung Ausreichend (keine Förderung) bei Haushalt Anzahl Räume 1–Personenhaushalt 2 1–Personenhaushalt mit

Saalfelden, St. Johann i. P., Seekirchen a. W. und Zell am See (= zentrale Orte) sowie die an die Stadt Salzburg angrenzenden Gemeinden Bergheim, Hallwang, Koppl, Elsbethen, Anif, Grödig und Wals-Siezenheim Sonstige Gemeinden im Flachgau, Tennengau, Pongau und Pinzgau

7.500,– 5.700,–

6.800,– 5.400,– 5.800,– 5.200,–

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Gemeinden im Lungau

Kreditlaufzeit 30 Jahre, Fixverzin - sung für die ersten 10 Jahre. Der Zu- schuss ist mit € 500,– monatlich begrenzt und rückzahlbar. Für die Folgejahre wird eine fixe (fiktive) Einkommenssteigerung von 3 % jährlich zugrunde gelegt. Dadurch verringert sich der Annui­ tätenzuschuss jährlich und führt nach einigen Jahren bereits zur Rückführung der bisher gewährten Annuitätenzuschüsse. Der Annuitä - tenzuschuss ist vom Kreditinstitut zu berechnen und ist dem Ansu- chen als Unterlage beizulegen. Tatsächliche Einkommensänderun - gen nach oben oder unten führen zu keinen geänderten Annuitäten- zuschüssen. Dem Annuitätenzuschuss ist ein konkret ermittelter Zuschuss und Tilgungsplan zugrunde zu legen. Dieser kann bei Vorliegen berück- sichtigungswürdiger Gründe (we- Beispiel: Eine wachsende Familie bewohnt aktuell eine Vierzimmer- wohnung im Eigentum und wäre von der Anzahl der Räume her beim Neukauf einer Eigentums - wohnung nicht förderungswürdig. Da jedoch ihre Wohnnutzfläche nur 79 m 2 beträgt, ist sie nach der Woh- nungsgrößen-Zusatzbestimmung (Kasten rechts) förderungswürdig: 90 m 2 minus 9 m 2 ergibt 81 m 2 – es liegt eine Unterschreitung vor. Beispiel für eine Abweichung in die andere Richtung: Ein pensioniertes Ehepaar bewohnt allein ein Einfa - milienhaus im Eigentum mit 120 m 2 , die Instandhaltung ist durch ein vermindertes Einkommen schlech - ter leistbar. Das Ehepaar möchte in eine 70 m 2 große, barrierefreie Eigentumswohnung umziehen.

sentliche Einkommensminderung bei Krankheit, Arbeitslosigkeit, Karenz udgl) auf Ansuchen einma- lig erneut gewährt werden, dabei ist die Rückzahlungsphase entspre- chend zu verlängern. Beispiel: Kredit € 570.000,– Lauf - zeit 30 Jahre, Kreditrate € 2.450,– Nettoeinkommen € 5.000,–/Monat. 39 % von € 5.000,– = € 1.950,– € 2.450 minus € 1.950 = € 500,– Annuitätenzuschuss pro Monat (= maximal möglicher Zuschuss). 2. Jahr: Einkommen € 5.150,– minus 39 % von € 5.150 = € 2.008,50. € 2.450,- minus € 2008,50 = € 441,50 monatlicher Zuschuss. 10. Jahr: Einkommen € 6.523,23. 39 % davon = € 2.544,05. 39 % des Einkommens liegen jetzt bereits mit € 94,05 über der Kredit­ rate von € 2.450,–. Es beginnt die Rückzahlung der bisher erhaltenen Annuitätenzuschüsse. Bestehende Eigentumswohnung zusätzlich: Als unzureichend und daher förderungswürdig bei einem Neukauf gelten Abweichungen im Ausmaß von 9 m 2 von Haushalt Wohnungsgröße 1 Person 55 m 2 2 Personen 65 m 2

Pflegegeldbezug, gültigem Behindertenausweis oder minderjährigen Personen 2– und 3–Personenhaushalte 4-Personenhaushalte Wachsende Familie mit bis zu 2 Kindern, Alleinerziehende mit 2 Kindern oder mit 1 Kind und einer weiteren nahestehenden Person 5–Personenhaushalte AlleinerzieherInnen mit 3 Kindern oder mit 2 Kindern

3

3 Personen oder alleinerzie- hend mit Kind oder allein- stehende Person und betreute, nahestehende Person mit Pflegegeldbezug 4 Personen oder wachsende Familie Für jede weitere Person (Kind oder nahe-

80 m 2

4

90 m 2

plus 10 m 2

5

stehende Person) Das Höchstausmaß der förderbaren Wohnnutzfläche beträgt 150 m 2

und einer weiteren nahe- stehenden Person Für jede weitere Person

plus 1

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