Handbuch Bauen und Wohnen 2026

Wohnbauförderung

Eigentum

Errichtungs-Förderung Stand 01. 01. 2025

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Was wird gefördert? Gefördert wird die Errichtung von a) Wohnungen im Rahmen eines Baulandsicherungsmodells b) Wohnungen oder zusätzlichen Wohnräumen durch Nachverdich-­ tung c) Bauernhäusern und Austraghäu­ sern oder eine abgeschlossene Austragwohnung im Bauernhaus d) einer Wohnung auf einem unbe- bauten Grundstück mit einer

Wie wird gefördert? Das Land Salzburg gewährt • einen nicht rückzahlbaren Ein- malzuschuss • zusätzlich, sofern ein Kredit ohne den Zuschuss auf Grund der Regelungen der KIM-VO nicht ge- währt werden könnte: einen un- verzinslichen, rückzahlbaren mo- natlichen Annuitätenzuschuss . Der Einmalzuschuss beim Bauen im Rahmen des Baulandsicherungs- modells und der Nachverdichtung beträgt bei einer oder zwei Personen € 32.000,– drei oder vier Personen, wachsenden Familien ohne Kinder € 42.000,– fünf und mehr Personen,

• Annuitätenzuschuss: fixe Verzin­ sung für die ersten 10 Jahre, Laufzeit: 30 Jahre. Zum Annuitätenzuschuss siehe die Ausführungen zur „Kaufförde­ rung“ auf Seite 155. Wer wird gefördert? Wer die Förderung beantragt, muss als begünstigte Person aner- kannt werden. Zu den Vorgaben begünstigte Per­ son, förderbare Nutzfläche, Wohn­ bedarf, Einkommensgrenze sowie dem Familienbegriff siehe unter „Kaufförderung“ auf der vorheri - gen Doppelseite. Die Förderung setzt voraus, dass die Förderwerber zum Zeitpunkt der Antragstellung Eigentümer der Liegenschaft sind oder laut Grund­ buch über ein Baurecht verfügen. Der vom Land Salzburg gewährte Einmalzuschuss muss nicht zurück- bezahlt werden, solange die ge- förderte Wohnung vom Förderwer- ber/den Förderwerbern als Haupt- wohnsitz bewohnt wird. Die För - derungslaufzeit beträgt 25 Jahre. Wird die Wohnung innerhalb von fünf Jahren verkauft oder vermie- tet und somit auch der Förderver- trag beendet, muss der Zuschuss in voller Höhe zurückgezahlt werden, danach anteilig in der Höhe, die dem Verhältnis der Gesamt- zur Restlaufzeit der Förderungsdauer in Monaten entspricht. Aufgrund des Veräußerungsverbo- tes muss das Land Salzburg einem Verkauf bzw. einer Schenkung an ebenfalls begünstigte Personen zustimmen, eine Ausnahme wäre etwa bei einer Scheidung. Die Zustimmung kann auch bei Trennung einer Lebensgemein - schaft erteilt werden.

Größe nicht über 700 m 2 im Bundesland Salzburg.

Baulandsicherungsmodell: Die Ge- meinde bietet Gemeindebürgern günstiges Bauland nach gewissen Vergabekriterien zum Kauf an. Dabei muss der durchschnittliche Grundstücksbedarf je Wohnung oder Haus unter 400 m 2 liegen (ohne Auf- schließungs- und Nebenflächen). Nachverdichtung zur Wohnraum- schaffung kann durch Zu- oder An- bau an einem bestehenden Gebäu- de erfolgen, weiters durch Aufsto- ckung oder Dachgeschoßausbau ei- nes Objektes. Auch die Errichtung eines freistehenden Einfamilien - hauses auf einer bereits bebauten Liegenschaft fällt darunter, z.B. Kinder bauen neben dem Eltern - haus. Ein (Mit)Eigentum an der Liegenschaft muss gegeben sein. Hinsichtlich der Grundstücksgrö- ße oder der Wohnnutzfläche gibt es keine Beschränkung. Als Bauernhaus gilt ein Gehöft als Mittelpunkt eines eigenständigen, ganzjährig bewirtschafteten land- und forstwirtschaftlichen Betrie- bes, das zur Benützung durch den oder die Eigentümer bestimmt ist. Als Austraghaus gilt das im Hof- verband situierte Wohngebäude für den Auszügler oder die Auszüg- lerin und seiner bzw. ihrer Familie.

Jungfamilien oder Alleinerziehenden

€ 52.000,–

kinderreichen Familien mit mindestens drei Kindern

€ 62.000,–

Der Einmalzuschuss bei der Er - richtung von Bauernhäusern und Austraghäusern oder einer abge- schlossenen Austragwohnung im Bauernhaus oder bei der Errich - tung einer Wohnung auf unbebau- ten Grundstücken beträgt unab- hängig von Personenanzahl oder Familiengröße € 20.000,– Finanzierungsvorgaben • Es müssen Fremdmittel, die über ein Kreditinstitut bezogen wer- den, von mindestens 30 % der Bau- kosten laut Kostenvoranschlag erforderlich sein. Die Kosten für den Grundstückserwerb werden dabei nicht berücksichtigt • Es muss eine Mindestinvestitions - summe von € 200.000 vorliegen • Einmalzuschuss: Mindestlaufzeit des Kredits 5 Jahre

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