Wohnbauförderung
Eigentum
Errichtungs-Förderung Stand 01. 01. 2025
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Was wird gefördert? Gefördert wird die Errichtung von a) Wohnungen im Rahmen eines Baulandsicherungsmodells b) Wohnungen oder zusätzlichen Wohnräumen durch Nachverdich- tung c) Bauernhäusern und Austraghäu sern oder eine abgeschlossene Austragwohnung im Bauernhaus d) einer Wohnung auf einem unbe- bauten Grundstück mit einer
Wie wird gefördert? Das Land Salzburg gewährt • einen nicht rückzahlbaren Ein- malzuschuss • zusätzlich, sofern ein Kredit ohne den Zuschuss auf Grund der Regelungen der KIM-VO nicht ge- währt werden könnte: einen un- verzinslichen, rückzahlbaren mo- natlichen Annuitätenzuschuss . Der Einmalzuschuss beim Bauen im Rahmen des Baulandsicherungs- modells und der Nachverdichtung beträgt bei einer oder zwei Personen € 32.000,– drei oder vier Personen, wachsenden Familien ohne Kinder € 42.000,– fünf und mehr Personen,
• Annuitätenzuschuss: fixe Verzin sung für die ersten 10 Jahre, Laufzeit: 30 Jahre. Zum Annuitätenzuschuss siehe die Ausführungen zur „Kaufförde rung“ auf Seite 155. Wer wird gefördert? Wer die Förderung beantragt, muss als begünstigte Person aner- kannt werden. Zu den Vorgaben begünstigte Per son, förderbare Nutzfläche, Wohn bedarf, Einkommensgrenze sowie dem Familienbegriff siehe unter „Kaufförderung“ auf der vorheri - gen Doppelseite. Die Förderung setzt voraus, dass die Förderwerber zum Zeitpunkt der Antragstellung Eigentümer der Liegenschaft sind oder laut Grund buch über ein Baurecht verfügen. Der vom Land Salzburg gewährte Einmalzuschuss muss nicht zurück- bezahlt werden, solange die ge- förderte Wohnung vom Förderwer- ber/den Förderwerbern als Haupt- wohnsitz bewohnt wird. Die För - derungslaufzeit beträgt 25 Jahre. Wird die Wohnung innerhalb von fünf Jahren verkauft oder vermie- tet und somit auch der Förderver- trag beendet, muss der Zuschuss in voller Höhe zurückgezahlt werden, danach anteilig in der Höhe, die dem Verhältnis der Gesamt- zur Restlaufzeit der Förderungsdauer in Monaten entspricht. Aufgrund des Veräußerungsverbo- tes muss das Land Salzburg einem Verkauf bzw. einer Schenkung an ebenfalls begünstigte Personen zustimmen, eine Ausnahme wäre etwa bei einer Scheidung. Die Zustimmung kann auch bei Trennung einer Lebensgemein - schaft erteilt werden.
Größe nicht über 700 m 2 im Bundesland Salzburg.
Baulandsicherungsmodell: Die Ge- meinde bietet Gemeindebürgern günstiges Bauland nach gewissen Vergabekriterien zum Kauf an. Dabei muss der durchschnittliche Grundstücksbedarf je Wohnung oder Haus unter 400 m 2 liegen (ohne Auf- schließungs- und Nebenflächen). Nachverdichtung zur Wohnraum- schaffung kann durch Zu- oder An- bau an einem bestehenden Gebäu- de erfolgen, weiters durch Aufsto- ckung oder Dachgeschoßausbau ei- nes Objektes. Auch die Errichtung eines freistehenden Einfamilien - hauses auf einer bereits bebauten Liegenschaft fällt darunter, z.B. Kinder bauen neben dem Eltern - haus. Ein (Mit)Eigentum an der Liegenschaft muss gegeben sein. Hinsichtlich der Grundstücksgrö- ße oder der Wohnnutzfläche gibt es keine Beschränkung. Als Bauernhaus gilt ein Gehöft als Mittelpunkt eines eigenständigen, ganzjährig bewirtschafteten land- und forstwirtschaftlichen Betrie- bes, das zur Benützung durch den oder die Eigentümer bestimmt ist. Als Austraghaus gilt das im Hof- verband situierte Wohngebäude für den Auszügler oder die Auszüg- lerin und seiner bzw. ihrer Familie.
Jungfamilien oder Alleinerziehenden
€ 52.000,–
kinderreichen Familien mit mindestens drei Kindern
€ 62.000,–
Der Einmalzuschuss bei der Er - richtung von Bauernhäusern und Austraghäusern oder einer abge- schlossenen Austragwohnung im Bauernhaus oder bei der Errich - tung einer Wohnung auf unbebau- ten Grundstücken beträgt unab- hängig von Personenanzahl oder Familiengröße € 20.000,– Finanzierungsvorgaben • Es müssen Fremdmittel, die über ein Kreditinstitut bezogen wer- den, von mindestens 30 % der Bau- kosten laut Kostenvoranschlag erforderlich sein. Die Kosten für den Grundstückserwerb werden dabei nicht berücksichtigt • Es muss eine Mindestinvestitions - summe von € 200.000 vorliegen • Einmalzuschuss: Mindestlaufzeit des Kredits 5 Jahre
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