IHK-Global Business Ausgabe 05/2023

ASIEN-PAZIFIK

QR-Code scannen, fertig! Ob auf Märkten oder im Internet: In Indien wird fast überall nur noch per App mit dem Smartphone be- zahlt.

INDIEN Digitales Bezahlen weit verbreitet

wendungen. Die offene Architektur (open source) und einfache Interoperabilität gelten als Stärken des Systems. Durch sie können Banken, Anbieter von Zahlungsdienstleistun- gen und Drittparteien vergleichsweise einfach Anwendungsschnittstellen program- mieren. Seit einigen Jahren beginnen einzelne Länder damit, Indiens UPI zu übernehmen. Anfang 2023 kam sogar Frankreich dazu. Dies sorgt für einen stetig wachsenden Ver- kehr auf den UPI-basierten Anwendungen. Allein im Januar 2023 wurden 8 Milliarden Transaktionen über das System abgewickelt. Diese hatten ein Volumen von mehr als 147 Mil- liarden US-Dollar. GTAI/IHK

Indiens digitale Zahlungsinfrastruktur ist gut entwickelt. Mit dem „Unified Payments Interface“ (UPI) sind kontaktlo- ses Bezahlen oder Echtzeitüberweisungen anhand der Telefonnummer problemlos mit einem Smartphone möglich. Die von der Reserve Bank of India gestützte National Payments Corporation of India (NPCI) hat das System entwickelt. Vom digitalen Bezahlen profitiert auch die Wirtschaft. Zahlungsströme werden formalisiert und digital getriebene Branchen, wie beispiels- weise der wachsende Onlinehandel, können sich besser entfalten. Selbst Internetgiganten wie Amazon oder Google nutzen UPI für ihre jeweiligen Bezahlan-

147 MILLIARDEN US-DOLLAR betrug das Transaktions- volumen für digitales Bezahlen über den indischen Anbieter „Uni - fied Payments Interface“ alleine im Januar 2023. QUELLE: GTAI

INDIEN Achtung: Höhere Quellensteuer für ausländische Dienstleister

dien registrieren und eine sogenannte Permanent Account Number (PAN) beim indischen Finanzamt beantragen. Hat ein deutsches Unternehmen eine PAN, ist es zudem verpflichtet, eine Steuererklärung in Indien abzugeben. Hinzukommt, dass man für die Registrierung auf dem indi- schen Online-Steuerportal eine digitale Signatur in Indien beantragen muss. Aufgrund dieser Hürden und zusätzlicher Kosten müssen deutsche Unternehmen sehr genau abwägen, welche Op - tion im konkreten Fall Sinn macht. IHK Weitere Informationen zum Thema finden Sie unter: ihk.de/rhein-neckar/indien-dienstleistungen-steuerpflicht

Ab 1. April 2023 erhört Indien die Quellensteuer für Dienstleistungen von ausländischen Unternehmen von rund 10 Prozent auf circa 20 Prozent! Deutsche Unternehmen, die eine Dienstleistung in oder für Indien erbringen, haben zwei Optionen: 1. Sie können 20 Prozent Quellensteuer gemäß indischem Recht entrichten oder 2. sie zahlen 10 Prozent Quellensteuer unter Berufung auf das deutsch-indische Doppelbesteuerungsabkommen. Um von der zweiten Option profitieren zu können, muss das deutsche Unternehmen sich allerdings steuerlich in In -

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