ZOLL & AUSSENWIRTSCHAFTSRECHT
500 Tage angehoben. Da der Brexit nun schon einige Zeit zurückliegt und zur Entlastung der IT-Systeme, wird diese Frist mit Wirkung zum 1. November 2024 wieder auf die gesetzlich vorgesehenen150 Tage zurückgesetzt. Ab diesem Stichtag werden alle Ausfuhranmeldungen, bei denen mehr als 150 Tage seit Überlassung vergangen sind und für die kein Ausfuhrnachweis vorliegt, automatisch für ungültig erklärt. Hierüber informiert die ATLAS Info 0445/23. Zoll/IHK ZOLL ATLAS-Release 3.0: Übergangsfrist verlängert Die Frist für die Umstellung auf das ATLAS-Release AES 3.0 und das ATLAS-Release 9.1 wurde vom 16. Juli 2023 bis zum 29. Oktober 2023 verlängert. Für die IAA Plus endet der Releasewechsel voraus- sichtlich zum 1. Dezember 2023. Dieser Releasewechsel führt teilweise zu erheblichen Umstellungen. Wesentliche Änderungen haben wir für Sie auf unserer Website zusam- mengefasst. Zoll/IHK
ZOLL Nachforschungs- verfahren geändert
ZOLL „Einführer“ neu definiert
Mit der letzten Änderung der ATLAS-Verfahrensanweisung
Das Merkblatt zu Zollanmeldun- gen, summarischen Anmeldun- gen und Wiederausfuhrmitteilungen enthält eine neue Definition des Einführers, die in den Zollanmeldun- gen bei der Einfuhr anzugeben ist. Während im Anhang 9 UZK-TDA noch die Angabe des Empfängers in (vereinfachten) Einfuhranmeldun- gen vorgesehen war, sieht nunmehr der Anhang B UZK-DA nur die Angabe des Einführers vor. Da der Empfänger im Anhang 9 Anlage C1 UZK-TDA nicht definiert war, konnte dieser national als Einführer im Sinne von § 2 Abs. 10 AWG festgelegt werden. Laut Anhang B UZK-DA ist der Einführer dagegen definiert als Person, die die Zollanmeldung abgibt oder auf deren Rechnung die Zoll- anmeldung abgegeben wird. Diese Definition gilt für die Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr, zur Anmeldung zum Zolllagerverfahren, zur vorübergehenden Verwendung und zur aktiven Veredelung sowie zur Verbringung von Waren im Rah- men des Handels mit steuerlichen Sondergebieten (Spalten H1-H5 des Anhangs B UZK-DA). Zoll/IHK
haben sich in Punkt 4.9.5 Änderun- gen im Nachforschungsverfahren ergeben. Die Antwortfrist von 45 Tagen wurde auf 60 Tage erweitert. Zudem gibt es nur noch Antwortmög- lichkeiten unter Nummer 2 oder 4; Nummer 1 und 3 entfallen: 1. Ausfuhr verzögert, Gestellung noch nicht erfolgt 2. Ausgang verzögert, Gestellung bereits erfolgt 3. Ausgang erfolgt, Alternativnach- weis liegt nicht vor 4. Ausgang erfolgt, Alternativnach- weis liegt vor und muss der Ausfuhrzollstelle vorgelegt werden (außer AEO). Bleibt eine fristgerechte Antwort aus, wird der Ausfuhrvorgang 150 Tage nach Überlassung zum Aus- fuhrverfahren automatisch für ungültig erklärt. Aufgrund fehlender Ausgangsbestätigungen bei Ausfuh- ren nach Großbritannien über fran- zösische Ausgangszollstellen wurde die Frist, um Ausfuhranmeldungen im Nachforschungsverfahren ungül- tig zu erklären, vorübergehend auf
ihk.de/rhein-neckar/atlas
HYBRID-VERANSTALTUNG
22. JUNI 2023 Zolltechnische Abwicklung von Reparatur-, Garantie- und Ersatzteillieferungen
TEILNAHMEENTGELT: 265 Euro für IHK-Mitglieder 395 Euro für Nichtmitglieder PROGRAMM UND ANMELDUNG: ihk.de/rhein-neckar/system/ veranstaltungssuche/vstdetail- antrago/5232590/25560 IHRE ANSPRECHPARTNERIN: Andrea Förster 0621 1709-164 andrea.foerster@rhein-neckar.ihk24.de
In unserem Seminar lernen Sie, wie Sie die zolltechnische Abwicklung von Reparatur-, Garantie- und Ersatzteillieferungen optimieren kön- nen. Zudem gewinnen Sie zolltechni- sche Kenntnisse, die Sie zur richtigen Versand- und Zollabwicklung derarti- ger „Sonderfälle“ benötigen. Im Einzelnen werden behandelt: • Reparaturen und Garantiefälle als zollrechtliche Problemstellung • Tarifliche Abgabenbefreiung • Außertarifliche Abgabenbefreiung
• Rückwaren inklusive Nachweis- führung von Zollpräferenzen • Ursprungsfindung bei Reparatur • Aktive Ausbesserung • Vereinfachte Form einer aktiven Veredelung • Passive Ausbesserung • Ausbesserung versus regulärer Ein- und Ausfuhr
TERMIN UND UHRZEIT: Donnerstag, 22. Juni 2023, 09:00 bis 17:00 Uhr
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IHK Global Business 05/2023
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