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ChristeISnLtAuMm

Glaubensrichtungen Im Islam haben sich aufgrund unter- schiedlicher Wertung von Texten des Korans und der Sunna (Texte über die Lebensweise des Propheten) verschie- dene Glaubensrichtungen herausge- bildet. Die Sunniten stellen ca. 80 bis 85 % der Gläubigen, die Schi‘iten etwa 15 %. Ein wesentlicher Unterschied zwischen diesen beiden Gruppen be- steht in der Frage der Nachfolge des Propheten und der Bedeutung des Lei- ters der Gemeinschaft. Die Ursachen für aktuelle Uneinigkei- ten zwischen Sunniten und Schiiten sind weniger auf die Glaubenslehre als vielmehr auf politische Gründe zu- rückzuführen. Während Sunniten und Schiiten heute in Europa Kontakt und Kooperation pflegen, ist dies zurzeit z. B. im Irak nicht möglich. Es besteht jedoch Übereinstimmung, dass das Ringen um gültige Aussagen nicht zu Diskriminierung, Ausgrenzung oder gar Gewalt führen darf. Aufgeklärte Muslime sagen, dass sich über Glau- bensfragen stets streiten lässt, aus un- terschiedlichen Auffassungen aber we- der Nachteile noch Vorteile abgeleitet werden dürfen. Sunniten Die Sunniten heben die Bedeutung der Lebensweise des Gesandten Muhammad (Sunna) hervor. Sie be- stätigen die Rechtgläubigkeit und

  Hadsch: Pilgerreise nach Mekka; sie ist für alle, die dazu materiell und körperlich in der Lage sind, wenigstens einmal im erwachse- nen Leben Gebot. Diese Säulen oder Fundamente stellen nicht das ganze Gebäude des Glau- bens dar. Sie sind der Weg, aber nicht das Ziel. Der verpflichtende Charakter dieser Lehre konstituiert den Rahmen der Religion in Bezug auf seine Riten. Bei Muslimen ist jedoch mehrheitlich ein Bemühen zu beobachten, so viel wie möglich von den religiösen Gebo- ten zu befolgen.

dürftige, für soziale Zwecke und für die Entwicklung der Gesellschaft (Einzelheiten werden im Koran fest- gelegt). Die Zakat ist das grundle- gende Steueraufkommen der mus- limischen Gemeinschaft. Sie wird überwiegend in koranischen Texten zusammen mit dem Gottesdienst erwähnt.   Ramadan: Fasten zwischen Son- nenaufgang und Sonnenuntergang im neunten Monat des muslimi- schen Kalenders.

Rechtmäßigkeit der ersten vier Khali- fen (arab.: Nachfolger, Stellvertreter, islamischer Herrschaftstitel), die nach Muhammads Tod die Gemeinschaft der Gläubigen führten. Deren Hand- lungsweise und Aussprüche sind für sie von Interesse, aber nicht normativ. Leitende Funktionen sollen von frei gewählten Persönlichkeiten ohne An- sehen ihrer Abstammung oder Zuge- hörigkeit übernommen werden. Die Leitung der Gemeinschaft ist an keine besondere Gesellschaftsform ge- bunden. Neben dem Khalifat kann es sich auch um eine Monarchie oder auch die Leitung durch ein Parlament handeln. Diese Auffassung wird von den meisten, aber nicht von allen Gläu- bigen vertreten. Entscheidungen müs- sen im Konsens gefällt werden. Die An- gelegenheiten der Gemeinschaft sind eine Sache gegenseitiger Beratung (Koran 42:38), ein Merkmal demokrati- schen Handelns. In der Biographie des Propheten ist nachzulesen, dass er den Rat seiner Anhänger nicht nur angehört hat, sondern sich vielfach auch danach gerichtet hat. Die Sunniten unterschei- den klar zwischen dem Wort Gottes und einer prophetischen Äußerung. Sie achten darauf, dass der Prophet das bleibt, was er selbst über sich sagte: „Ich bin ein Mensch wie ihr, wenn ich aufgrund eurer falschen Aussagen ur- teile, so hat das derjenige, der die Un- wahrheit sagt zu verantworten.“ Die Sunniten haben verschiedene theologi-

Heilige Kaaba in Mekka

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