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Ernährung

Ernährung

Judentum Die Befolgung der Speise-

und Wurstwaren einschließt, sondern auch alle Produkte, die aus diesen Substanzen gewonnen werden, wie z. B. Schweinegelatine (was vor allem bei Süßigkeiten und Joghurtprodukten zu berücksichtigen ist). Je nach religiöser Ausrichtung essen manche Musliminnen und Muslime auch kein Fleisch, das nicht nach einem bestimmten Ritus geschlachtet wurde. Dieses Fleisch gilt nicht als halal (er- laubt). Zur Orientierung existieren so ge- nannte „Halal-Stempel“. Sie sind ebenso wie der Stempel des Veterinär- amtes auf dem Fleisch vorzufinden oder auf der Verpackung angebracht. Unter Musliminnen und Muslimen gelten aber auch spezielle Firmen als dahingehend zuverlässig, dass sie aus- schließlich Halal-Fleisch verarbeiten. Mancherorts wird daher nach dem Fir- menetikett entschieden. Ebenfalls als verboten betrachten die meisten Musliminnen und Muslime auch den Genuss von Blut, sei es in Wurstwa- ren oder bei nicht durchgebratenem Fleisch. Einige muslimische Gruppierun- gen sehen auch bestimmte Schalentiere aus dem Meer, z.B. Shrimps, Hummer oder Langusten als nicht erlaubt an. Koschere, d. h. den jüdischen Speise- gesetzen entsprechenden Lebensmit- tel, genügen in jedem Fall den musli- mischen Ernährungsvorschriften.

gesetze spielt im Lebensalltag aller re- ligiösen und mancher säkularer Jüdin- nen und Juden eine große Rolle. Die Beschäftigung mit diesen Gesetzen stellt in der von Gelehrten geschaffe- nen Literatur eine eigene umfangrei- che Sparte dar. Mancher Rabbiner spezialisiert sich auf diese Thematik als „Kaschrut-Experte“. Über die Grün- de für die Speisegebote ist viel speku- liert worden. Die Tora selbst führt als Begründung die Heiligung des jüdi- schen Volkes an (Levitikus 11,44). Koscheres – Treifenes Der Begriff Kaschrut verweist auf die rituelle Eignung eines Gegenstands oder Lebewesens, d. h. auf ihre Rein- heit im Sinne der Religion. Die jiddi- sche Bezeichnung koscher kommt von kascher (hebr.: rein, tauglich, erlaubt). Aus der koscheren Küche wird alles Treifene (jidd.: unrein, unerlaubt; hebr. trefa ) verbannt. Als koscher gelten laut Tora solche Vierbeiner, die wiederkäuen und ge- spaltene Hufe haben. Dazu zählen Kühe, Schafe, Ziegen, Hirsche. Tiere, die entweder über keines oder nur eins dieser beiden Merkmale verfü- gen, sind treif (u. a. Schweine, Hasen). Fische, die zugleich Flossen und Schuppen aufweisen, sind nach der Tora erlaubt (u. a. Hecht, Lachs, Forel- le, Heilbutt, Karpfen). Nicht koscher

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Christentum Es gibt grundsätzlich keine

Islam Islamisch gesehen ist Nah-

verbindlichen Ernährungsregeln für Christen, allenfalls Empfehlungen. So ist es zum Beispiel in der katholischen Kirche traditionell üblich, am Freitag Fisch zu essen und Fleisch zu meiden. Vor dem Osterfest gilt allerdings eine 40-tägige Fastenzeit (siehe Kapitel „Re- ligiöse Rituale/Alltagsrituale/Feste“)

rung nicht nur etwas, was Menschen zu sich nehmen, um sich am Leben zu erhalten, sondern sie hat durchaus auch eine spirituelle Bedeutung: „Sage mir, was du isst und ich sage dir, wer du bist!“

Im Islam gilt ein eindeutiges Schweine­ fleischverbot, was nicht nur Fleisch

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